Deutschland hinkt bei der Umsetzung digitaler Prozesse im Gesundheitswesen hinterher. Doch wer hochsensible Gesundheitsdaten massenhaft speichert, muss die Privatsphäre der Betroffenen wahren und zwingend IT-Sicherheit sicherstellen. Um diese Vorgaben in die Praxis zu überführen, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und weitere Akteure in einem offenen Brief zehn Prüfsteine formuliert, an denen sich die Bundesregierung orientieren sollte.
Die Unterzeichner:innen fordern in dem offenen Brief zehn gesellschaftliche und technische Mindestanforderungen für den vertrauenswürdigen Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen. Dazu zählt, dass Patient:innen die Hoheit über Gesundheitsdaten behalten müssen und sie über die neuen digitalen Möglichkeiten neutral aufgeklärt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant unter anderem, die ePA ab dem Jahr 2025 für alle Patient:innen standardmäßig anzulegen und zu befüllen, sofern diese nicht widersprechen. Die in der ePA hinterlegten Daten sollen auch für Forschungszwecke verwendet werden können.
„Die ePA für alle wird nur dann zu einem Erfolg, wenn sie das Vertrauen der Versicherten hat. Dafür braucht es ein selbstbestimmtes Nutzungserlebnis, transparente Kommunikation und Regelungen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit den sensiblen Daten sicherstellen“, so Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im vzbv.