Wann: Mittwoch, 12. Februar 2020
Möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben: Das wünschen sich viele Menschen. Digitale Technologien können dabei unterstützen, indem sie Pflegebedürftigen Selbstständigkeit und Sicherheit im eigenen Zuhause ermöglichen – wie zum Beispiel Sensoren, die bei einem Sturz reagieren, Notrufsysteme mit Ortungsfunktion oder automatische Abschaltsysteme für Haushaltsgeräte.
Doch wer trägt die Kosten für digitale Helfer, die einen klaren Nutzen für Pflegende und Pflegebedürftige erbringen? Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommt zu dem Schluss, dass die digitalen Assistenzsysteme bislang kaum erstattungsfähig sind. Was also muss sich ändern?
Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens und die daraus folgenden Empfehlungen und Forderungen möchten wir Ihnen im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen, zu der wir Sie herzlich einladen.
Wann?
Mittwoch, 12. Februar 2020, 10 Uhr
Wo?
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Raum 0107
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Wer?
Klaus Müller, Vorstand des vzbv
Prof. Christian Dierks, Rechtsanwalt Dierks + Company
Moderation: Anke Wolf, stellvertretende Pressesprecherin des vzbv
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich an per E-Mail unter presse@vzbv.de an.
Für Ihre Rückfragen steht Ihnen die Pressetelle des vzbv unter der Telefonnummer (030) 25800-525 oder per E-Mail unter presse@vzbv.de zur Verfügung.