- Europäische Kommission plant Gewinndeckel beim Strom und Übergewinnsteuer für fossile Energien
- vzbv: Steuer auf Extra-Gewinne mit Öl, Kohle und Gas müsste doppelt so hoch sein, Einnahmen müssen an Verbraucher:innen zurückfließen
- Um Investitionen in Erneuerbare Energien nicht abzuwürgen, müssten Neuanlagen beim Strom-Gewinndeckel ausgenommen werden
Die Europäische Kommission will Unternehmen im Energiesektor durch eine Übergewinnsteuer stärker an den Krisenkosten beteiligen. Der vzbv begrüßt das Vorhaben, fordert aber Nachbesserungen. Statt der vorgeschlagenen 33 Prozent-Steuer auf Gewinne für die Öl-, Gas-, Kohle- und Raffinerieindustrie hält der vzbv eine Verdoppelung auf 66 Prozent für angemessen. Die Bundesregierung müsse zudem dafür sorgen, dass der Großteil der Einnahmen an die Verbraucher:innen zurückgeht. Um Investitionen in Erneuerbare Energien nicht zu gefährden, müsste die Politik zugleich neue erneuerbare Stromkraftwerke von der Abgabe befreien. Der EU-Energieministerrat beschäftigt sich morgen (30.9.2022) in einer außerordentlichen Sitzung mit dem Vorschlag der Kommission.
„Einige Unternehmen verdienen sich auch auf Kosten der Verbraucher:innen gerade eine goldene Nase. Die Politik muss dem einen Riegel vorschieben und Krisenprofiteure mit klugen Maßnahmen stärker zur Verantwortung ziehen. Die Europäische Kommission hat dazu den richtigen Weg eingeschlagen. Die Mitgliedsstaaten der EU sollten einen möglichst hohen Anteil von Übergewinnen abschöpfen, aber gleichzeitig Investitionen in Erneuerbare Energien nicht abwürgen. Erneuerbare Energien sind der Weg aus der Krise, weil sie die Unabhängigkeit von Gas und Öl verstärken und kostengünstig sind. Deshalb sollten neue Anlagen in ihren Gewinnen nicht begrenzt werden,“ sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Der vzbv hat den Entwurf der Europäischen Kommission zur Einführung eines Strom-Gewinndeckels (Erlösobergrenze) sowie einer „Solidaritätsabgabe“ (Übergewinnsteuer) im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor mit einem Vier-Punkte-Papier kommentiert. Konkret fordert der vzbv eine doppelt so hohe Solidaritätsabgabe für Unternehmen der Öl-, Gas-, Kohle- und Raffinerieindustrie. Die EU plant mit 33 Prozent, der vzbv hält mindestens 66 Prozent für angemessen.
Die Bundesregierung sollte den Großteil der Einnahmen zur Entlastung der Verbraucher:innen verwenden, vor allem der mit geringen und mittleren Einkommen. „Da die privaten Haushalte einen wesentlichen Anteil der Übergewinne zahlen, müssen sie zumindest einen wesentlichen Teil davon zurückerhalten“, so Pop.
Bei der geplanten Erlösobergrenze für Stromproduzenten kritisiert der vzbv, dass Gewinne aus Steinkohle bisher nicht begrenzt werden können. Um einen Großteil der Übergewinne abzuschöpfen, sollten zum Beispiel Erlöse aus kostengünstigen Stromerzeugungsquellen wie Kohle und Erneuerbare Energien stärker als vorgesehen beschränkt werden. Gleichzeitig sollten neu errichtete, erneuerbare Kraftwerke von der Erlösobergrenze befreit werden.
Weiter sollte die Bundesregierung an der Umsetzung eines EU-weiten Preislimits beim Gaseinkauf arbeiten, weil damit die Importkosten drastisch gesenkt werden können. Das würde den Staatshaushalt und alle Endverbraucher:innen, also auch die privaten Haushalte, entlasten.
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Stellungnahme des vzbv