Datum: 20.07.2023

vzbv-Auswertung: Verbraucher:innen melden Probleme mit der Umsetzung der Preisbremsen

vzbv analysiert mehr als 1.600 Verbrauchermeldungen zu den Entlastungspaketen Strom, Gas und Wärme

  • Auswertung der vzbv-Marktbeobachtung verdeutlicht Probleme bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen.
  • Verbraucher:innen monierten am häufigsten zu hohe Abschläge.
  • vzbv fordert rasche Korrekturen falsch berechneter Abschläge.
Paar kontrolliert skeptisch die Stromrechnung auf dem Wohnzimmersofa

Quelle: motortion - Adobe Stock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mehr als 1.600 Rückmeldungen von Verbraucher:innen zu den Energiepreisbremsen erhalten und ausgewertet. Dabei offenbarte sich eine ganze Bandbreite an Problemen. In der knappen Mehrheit der Fälle (53 Prozent) meldeten die Menschen zu hohe Abschlagsforderungen. Der vzbv fordert die Energieversorger auf, fehlerhaft berechnete Abschlagspläne kurzfristig zu korrigieren und auf erhöhte Abschlagszahlungen zu verzichten.
 
„Die Energiepreisbremsen sollen die Menschen unbürokratisch entlasten. Vielfach ist das Gegenteil eingetreten: Verbraucher:innen berichteten von überhöhten Abschlagsforderungen, sie wurden schlecht informiert und landeten bei Rückfragen in Hotline-Warteschleifen. Vor allem in Krisenzeiten brauchen die Menschen einen gut erreichbaren Kundenservice. Die vzbv-Auswertung offenbart, dass es Energieanbieter gibt, die Probleme bei der Umsetzung der Preisbremsen hatten. Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern und eindeutiger formulieren, damit die gewünschte Entlastung bei allen Verbraucher:innen ankommt“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Probleme der Verbraucher:innen

Verbraucher:innen monierten in gut einem Viertel aller im Rahmen der Untersuchung betrachteten Fälle (27 Prozent) falsch berechnete Jahresverbrauchsprognosen. Ihnen war es nach eigener Aussage teils nicht möglich, die Verbrauchsprognosen anpassen zu lassen.

Sie meldeten zudem immer wieder Probleme, wenn sie ihren Anbieter zum 1. März 2023 gewechselt haben, dem Starttag der Preisbremsengesetze. Aufgrund einer Gesetzeslücke erhalten diese Verbraucher:innen keine rückwirkenden Entlastungsbeträge für Januar und Februar. Der vzbv fordert, diese Lücke zu schließen und weitere noch bestehende Unklarheiten in den Preisbremsengesetzen zu beseitigen.

Höhere Abschläge bei eprimo rechtswidrig

Auf juristischem Weg konnte der vzbv mittlerweile höhere Abschlagsforderungen beim Energieversorger eprimo stoppen. Das Landgericht Frankfurt am Main gab am 30. Mai dem Antrag einer einstweiligen Verfügung des vzbv gegen eprimo statt. Für diesen Vorgang halfen die Rückmeldungen und Hinweise der Verbraucher:innen.

Hintergrund zur Auswertung der Beschwerden

Für die Untersuchung griff der vzbv auf zwei Datenquellen zurück: Zum einen auf Rückmeldungen aus einem Verbraucheraufruf zu den Erfahrungen mit den Entlastungspaketen für Strom, Gas und Wärme. Die Rückmeldungen erfolgten über ein Online-Formular auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Hier gab es zwischen dem 27. Februar 2023 und dem 1. Juni 2023 insgesamt 1.348 Meldungen von Verbraucher:innen. Zum anderen wurden Rückmeldungen aus dem Frühwarnnetzwerk (FWN) der Verbraucherzentralen und des vzbv ausgewertet. Zwischen dem 1. März und dem 1. Juni 2023 wurden 276 Fälle im thematischen Zusammenhang mit den Entlastungspaketen/Preisbremsen in das FWN gemeldet und anschließend ausgewertet.

Beim Frühwarnnetzwerk handelt es sich um ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht.

Eine Quantifizierung der Daten aus dem Frühwarnnetzwerk heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich. Gleiches gilt für den Verbraucheraufruf.

 

Evaluierung der Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremsen | Auswertung des vzbv | Juli 2023

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