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Datum: 13.06.2024

Vegane und vegetarische Ersatzprodukte: Klare Vorgaben für Bezeichnungen notwendig

vzbv fordert: Lebensmittelbuchkommission muss Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte endlich verabschieden

  • Verbraucher:innen essen immer mehr vegane und vegetarische Ersatzprodukte
  • Geltende Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte sind überholt
  • vzbv fordert: Leitsätze müssen dem aktuellen Markt entsprechen
Paar schaut sich im Supermarkt Produkt an

Quelle: Minerva Studio - fotolia.com

Vegane Seitanwurst oder veganes Erzeugnis auf Basis von Erbsen, nach Art einer Bratwurst – in Supermarktregalen finden sich unterschiedliche Bezeichnungen für vegane und vegetarische Ersatzprodukte. Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat 2018 in ihren Leitsätzen geregelt, welche Bezeichnungen für entsprechende Produkte üblich sind. Der Markt hat sich mittlerweile weiterentwickelt. Die Leitsätze müssen an die veränderte Marktsituation angepasst werden. Ein Entwurf für aktualisierte Leitsätze liegt seit Frühjahr 2022 vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Mitglieder der DLMBK auf, den Leitsatzentwurf endlich zu verabschieden.

„Immer mehr Verbraucher:innen entscheiden sich für vegane und vegetarische Alternativen zu Fleisch, Wurst oder Fisch. Es braucht jetzt aktuelle Leitlinien, unter welchen Voraussetzungen sich Ersatzprodukte beispielsweise Filet oder Schnitzel nennen dürfen. Das hilft Verbraucher:innen, sich bei der Auswahl im Supermarkt zurechtzufinden“, so Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Mitglied der DLMBK.

Bestehende Leitsätze aus dem Jahr 2018

Aus Sicht des vzbv ist der Handlungsdruck groß: Die bestehenden Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte sind aus dem Jahr 2018. „Mittlerweile haben wir eine völlig andere Marktsituation. Die Qualität der veganen und vegetarischen Ersatzprodukte hat sich deutlich verbessert. Oft ähneln sie dem tierischen Original“, so Wetzel. Bereits 2022 wollte die DLMBK überarbeitete Leitsätze für die Bezeichnungen verabschieden. Das Vorhaben scheiterte am Widerstand einiger Akteure, die den Bezeichnungsschutz für Fleisch in Gefahr sahen.

Verbrauchernahe Produktbezeichnungen

Produktbezeichnungen müssen kurz und verständlich beschreiben, was Verbraucher:innen in Bezug auf Konsistenz, Geschmack und Verwendung erwarten können. Wenn Geschmack und Konsistenz dem tierischen Produkt weitgehend ähneln, sollte aus Sicht des vzbv die Bezeichnung an das tierische Original angelehnt sein dürfen.

Statt langer, umständlicher Bezeichnungen wie ‚Vegane panierte Stücke auf Seitanbasis, Typ Schnitzel‘ sollten Bezeichnungen möglichst einfach sein. „Bei ‚Veganes Seitan-Schnitzel‘ wissen Verbraucher:innen, was sie geschmacklich erwartet und welche Ersatzzutat das Produkt enthält. Darauf kommt es an“, so Wetzel. Auch die Zubereitungsweise ist durch die Bezeichnung klar.

Aktualisierte Leitsätze notwendig

Ohne aktuelle Vorgaben wird der Markt für Verbraucher:innen immer unübersichtlicher. „Verbraucher:innen müssen vegane und vegetarische Alternativen beim Einkauf besser erkennen und vergleichen können“, sagt Wetzel. „Ein sinnvoller Vorschlag für überarbeitete Leitsätze liegt seit zwei Jahren auf dem Tisch. Die DLMBK muss die neuen Leitsätze endlich verabschieden. Der vorhandene Entwurf darf nicht verwässert werden.“

Hintergrund

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat erstmals 2016 damit begonnen, Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte zu entwickeln. Die Leitsätze sollten dazu dienen, einen unübersichtlichen Markt für die Verbraucher:innen und die Lebensmittelüberwachung zu systematisieren und sowohl für die Beschaffenheit (Zutaten, Konsistenz) als auch für die Kennzeichnung Üblichkeiten vorzugeben. Außerdem sollte die Verwechslungsgefahr mit den in Bezug genommenen tierischen Lebensmitteln ausgeschlossen sein.

Die erste Veröffentlichung der Leitsätze erfolgte 2018. Die Überarbeitung sollte bereits in 2022 verabschiedet werden. Aufgrund fehlender Einigung in der DLMBK gelten bislang weiterhin die Leitsätze aus dem Jahr 2018.

Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend. Sie dienen aber Herstellern und Handel als Grundlage für die Produktion und Kennzeichnung und der Lebensmittelüberwachung für eine Bewertung von Lebensmitteln. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen werden die Leitsätze häufig als Entscheidungshilfe herangezogen.

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