- Teuerung bei Lebensmitteln liegt seit Monaten deutlich über der allgemeinen Inflationsrate
- vzbv: Regierungsgipfel zu Lebensmittelpreisen gefordert
- vzbv fordert Preistransparenz durch Online-Vergleichsportale, Kennzeichnung von Mogelpackungen und eine entlastende Pauschalzahlung für besonders betroffene Verbraucher:innen
Lebensmittelpreise sind nach wie vor Treiber der Inflation. Schon seit dem vergangenen Jahr liegt die Teuerung bei Lebensmitteln deutlich höher als die allgemeine Inflationsrate. Bereits im April 2023 gaben 44 Prozent der Verbraucher:innen im Verbraucherreport des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass sie aufgrund der steigenden Preise beim Kauf von Lebensmitteln sparen. Doch bis heute hat die Bundesregierung keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Menschen bei den hohen Lebensmittelpreisen zu entlasten. Der vzbv legt nun ein Forderungspapier vor.
„Verbraucher:innen haben seit Monaten mit stark steigenden Lebensmittelpreisen zu kämpfen. Sie fühlen sich mit den ständigen Preiserhöhungen im Supermarkt im Stich gelassen. In den Verbraucherzentralen mehren sich die Beschwerden und Anfragen zu den steigenden Lebensmittelpreisen“ sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Während die Inflationsrate zuletzt bei 4,5 Prozent lag, stiegen die Lebensmittelpreise erneut überdurchschnittlich um 7,5 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Bei einzelnen Lebensmitteln hätten die Verbraucherzentralen Preisanstiege um bis zu 80 Prozent beobachtet, so Ramona Pop.
„Es wird Zeit, dass die Bundesregierung den steigenden Lebensmittelpreisen Einhalt gebietet und Lösungen auf die Tagesordnung setzt. Deswegen muss die Bundesregierung alle relevanten Akteur:innen in einem Preisgipfel an einen Tisch bringen und endlich Handlungsmöglichkeiten erarbeiten“, so Ramona Pop.
Dazu gehören:
Um Verbraucher:innen produktspezifische Preisvergleiche zu erleichtern, sollten Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet werden, die Preise ihrer Produkte im Internet öffentlich verfügbar zu machen. Da die meisten Lebensmittel-Discounter nur einzelne Produktpreise online stellen, müssen Verbraucher:innen auf Angebotsprospekte zurückgreifen und sich vor Ort im Laden informieren. „Für Verbraucher:innen bietet eine vollständige Preistransparenz einen echten Mehrwert. Sie könnten Preise einfacher vergleichen und daran ihren Einkauf ausrichten. Das spart bares Geld“, sagt Ramona Pop.
Darüber hinaus fordert der vzbv die Bundesregierung auf, eine Preisbeobachtungsstelle einzurichten, die über die Erhebung der Verbraucher- und Erzeugerpreise durch das Statistische Bundesamt hinausgeht. Diese Stelle muss die Preise entlang der Wertschöpfungskette erfassen und kann so aufzeigen, wie sich die Preisentwicklung zusammensetzt. Dadurch wären Rückschlüsse auf Inflationstreiber möglich.
Für mehr Preistransparenz im Supermarkt müssen Hersteller dazu verpflichtet werden, ihre Mogelpackungen mit einem deutlichen Warnhinweis zu kennzeichnen, wenn sie das Gewicht oder die Verpackungsgröße des Produkts innerhalb der vergangenen sechs Monate verändert haben. Der Hinweis muss in ausreichender Größe abgedruckt werden und Gewichtänderungen in Prozentangaben beinhalten. So können Verbraucher:innen Mogelpackungen auf den ersten Blick erkennen.
Eine Einmalzahlung würde direkt den Menschen zu Gute kommen, die von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht sind – Menschen, die sich die immer teurer werdenden Lebensmittel kaum noch leisten können. Die Einmalzahlung sollte jährlich an die entsprechenden Haushalte ausgezahlt werden und die realen Kostensteigerungen widerspiegeln.
„Verbraucher:innen, die von den Preissteigerungen im Lebensmittelbereich besonders betroffen sind, weil sie beispielsweise Geringverdiener sind, müssen von der Bundesregierung finanziell entlastet werden. Eine Einmalzahlung, analog zur Energiepreispauschale, hätte eine gezielte Wirkung“, so Ramona Pop. „Als Auszahlungsweg für diese Einmalzahlung kann der Direktzahlungsmechanismus genutzt werden, der derzeit im Bundesministerium der Finanzen für die künftige Auszahlung eines Klimageldes geschaffen wird.“
Das Bundeskartellamt sollte eine Sektoruntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel durchführen, um zu ermitteln, wie sich Marktstrukturen und Wettbewerbsbedingungen auf die Lebensmittelpreise auswirken. Bereits 2014 kam das Bundeskartellamt zu dem Schluss, dass die vier national tätigen Lebensmitteleinzelhändler rund 85 Prozent des bundesweiten Absatzes des Lebensmitteleinzelhandels auf sich vereinen und ihre Marktmacht auch für die Verhandlung mit den Herstellern nutzen.