- vzbv fordert: Bundesregierung muss Marktaufsicht durch die Bundesnetzagentur und Schutz vor unseriösen Energieversorgern verbessern.
- Untersuchung des vzbv zeigt problematische Geschäftspraktiken von Energieunternehmen auf.
- Verbraucher:innen berichten von nicht akzeptierten Kündigungen, nicht ausgezahlten Guthaben und kurzfristigen Mehrkosten.
Eine neue Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) untersucht, welche Probleme Verbraucher:innen mit Energieunternehmen haben. Die Auswertung von 150 Beispielfällen zeigt diverse Schwierigkeiten bei Kündigungen und Abrechnungen auf. Der vzbv fordert, die Marktaufsicht der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucher:innen vor unseriösen Anbietern zu verbessern.
„Eine kleine Zahl von Energieversorgern fällt immer wieder mit problematischen Verhaltensweisen gegenüber ihren Kund:innen auf. Das verschärft gerade in der derzeitigen Energiekrise die Belastungen für die Verbraucher:innen“, sagt Dr. Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen beim vzbv. „Die Bundesregierung muss im Zuge der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur endlich mehr Möglichkeiten erhält, solche unseriösen Geschäftspraktiken zu verhindern“, so Engelke weiter.
Ein wiederholt beobachtetes Verhalten bestimmter Anbieter ist es, durch Kund:innen ausgesprochene Sonderkündigungen infolge einer Preiserhöhung nicht zu akzeptieren. Stattdessen bieten Unternehmen an, die Preiserhöhung zu einem späteren, nicht konkret benannten Zeitpunkt zurückzunehmen. Alternativ sollen betroffene Kund:innen die Kündigung bestätigen. Dies stellt nach Auffassung des vzbv eine irreführende Handlung dar, die Betroffene über ihre Rechte täuschen soll.
Andere Verbraucher:innen schildern, dass auf einer Jahres- oder Schlussrechnung aufgeführte Guthaben nicht ausgezahlt werden. Solche Verzögerungen ziehen sich trotz Mahnungen und Erinnerungen durch Betroffene über Monate hin. Verbraucher:innen berichteten von Fällen mit nicht ausgezahlten Guthaben in dreistelliger Höhe .
Ein weiteres Problem, das Verbraucher:innen schildern: extrem kurzfristige Kündigungen ihrer Verträge durch den Energieanbieter. Die entsprechenden Kündigungen gingen nur wenige Tage vor Vertragsende bei den Kund:innen ein – teilweise auch erst nach dem genannten Datum. Das erschwert den zeitnahen Wechsel zu einem neuen Versorger und hat zur Folge, dass Betroffene zunächst auf die Ersatzversorgung angewiesen sind. So können erhebliche Mehrkosten entstehen. In diesem Zusammenhang berichten Verbraucher:innen auch von überdurchschnittlich hohen Verbrauchsschätzungen durch den jeweiligen Grundversorger, was wiederum zu hohen Abschlagszahlungen führt.
Verbraucher:innen, die individuelle Hilfe benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.
Methode: Die Marktbeobachtung des vzbv hat insgesamt 150 Verbraucherbeschwerden ausgewertet, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 5. Februar 2022 erfasst wurden. Weitere Informationen zum methodischen Vorgehen finden Sie im Kurzpapier.