- BaFin: Zu Unrecht erhobene Entgelte sind zu erstatten.
- Betroffenen sind alle für Rückforderungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
- Verträge sind auf rechtlich sichere Grundlage zu stellen.
Der vzbv begrüßt die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentliche Erwartungshaltung an die Bankenbranche. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof die bis dahin von den meisten Banken und Sparkassen für Vertragsanpassungen verwendeten AGB für unwirksam erklärt. Die Klauseln fingierten die Zustimmung von Verbraucher:innen zu Preis- und Vertragsänderungen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv bereitet zwei neue Musterfeststellungsklagen vor.
„Die heute veröffentlichte Erwartungshaltung der BaFin zum Umgang mit dem Postbank-Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine klare Ansage an die Banken und Sparkassen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Diese müssen jetzt endlich alle mit einem fairen und transparenten Angebot auf Ihre Kundinnen und Kunden zugehen und dürfen bei berechtigten Rückforderungen nicht mauern.“
Mit seinem Aufsehen erregenden Urteil hatte der Bundesgerichtshof in einem Verfahren des vzbv gegen die Postbank am 27. April 2021 die bis dahin branchenweit für Vertragsanpassungen verwendeten AGB von Banken- und Sparkassen für unwirksam erklärt. Die Klauseln fingierten die Zustimmung von Verbraucher:innen zu Preis- und Vertragsänderungen, soweit diese nicht aktiv den Änderungen widerspreche. Diese Angaben waren dem Gerichtshof nicht detailliert genug. Durch die Entscheidung fehlt nun auch für viele Änderungen aus der Vergangenheit die vertragliche Grundlage. Betroffenen stehen Erstattungs- und Rückabwicklungsansprüche zu.
In einer Pressemeldung hat die BaFin heute ihrer Erwartungshaltung an die Branche zum Umgang mit diesem Urteil deutlich Ausdruck verliehen.
Banken und Sparkassen sind nun aufgefordert, ihre Verträge mit Verbraucher:innen auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Dazu müssten sie über die Entscheidung des BGH und deren Auswirkungen umfassend, klar und verständlich informieren, einen unkomplizierten Austausch organisieren und Betroffenen ausreichend Zeit für eine Entscheidung geben.
Die BaFin stellte zudem klar, dass Erstattungsverlangen der Kund:innen zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden müssen. Die Geltendmachung berechtigter Ansprüche darf kein Anlass für Strafkündigungen sein.
Der vzbv plant Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn. In diesen Musterfeststellungsklagen sollen die Gerichte feststellen, dass sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.
Verbraucher:innen, die sich an den Klagen beteiligen möchten, können unter www.sammelklagen.de/bankgebuehren ihre Daten und Unterlagen zu übermitteln.
Der vzbv empfiehlt Betroffenen, ihre Ansprüche gegenüber Banken und Sparkassen geltend zu machen und sich mit entsprechenden Forderungen an ihre Banken wenden.