Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 15.12.2022

Rote Karte für Konto-Verwahrentgelte

vzbv-Klage: LG Nürnberg-Fürth untersagt Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten. Bank zu Rückzahlungen verurteilt

  • Weiteres Gericht teilt Rechtsauffassung des vzbv zu Verwahrentgelten.
  • Bank berechnete auf Girokonten mit Einlagen ab 10.000,01 Euro und Tagesgeldkonten Negativzinsen in Höhe von 0,5 Prozent.
  • LG Nürnberg-Fürth: Klauseln zur Erhebung von Verwahrentgelten benachteiligen Verbraucher:innen
finanzen_zahlungsverkehr_basiskonto_lulu_fotolia_75982653_s.jpg

Quelle: lulu - fotolia.com

Banken dürfen in ihren AGB für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte regeln. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Raiffeisen – meine Bank eG entschieden und entsprechende Klauseln für nichtig erklärt. Die Bank wurde vom Gericht dazu verurteilt, betroffenen Verbraucher:innen erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Verwahrentgelte sind unzulässig. Mit dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth teilt bereits ein drittes Gericht die Rechtsauffassung des vzbv“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Hält die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen, können sich betroffene Kund:innen der Bank sogar über eine Rückzahlung freuen.“

Verwahrentgelte für Giro- und Tagesgeldkonten unzulässig

Laut Preisaushang hat die Raiffeisen – meine Bank eG auf Girokonten ab einer Einlagenhöhe von 10.000,01 Euro und auf Tagesgeldkonten ab dem ersten Cent ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,5 Prozent gefordert. Gegen die entsprechenden Klauseln hatte der vzbv geklagt.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte Verwahrentgelte sowohl bei Giro- als auch bei Tagesgeldkonten für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts ist der Zweck eines Girokontos die Erbringung von Zahlungsdiensten, also dass Verbraucher:innen beispielsweise Geld einzahlen und abheben sowie Überweisungen tätigen können. Das Verwahren der Einlagen sei dagegen Teil der Rechenschaftspflicht der Bank und dürfe nicht in Rechnung gestellt werden. Auch in Bezug auf Tagesgeldkonten folgte das Gericht der Auffassung des vzbv. Da die Bank das Geld der Kund:innen nicht wirklich verwahre, sei regulatorisch kein Entgelt vorgesehen. Auf Bestreben des vzbv verurteilte das Gericht die Bank zudem dazu, erhobene Verwahrentgelte zurückzuzahlen.

Banken legen Berufung ein

Die Raiffeisen – meine Bank eG hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Bislang haben dies alle betroffenen Kreditinstitute getan. Um für mehr Rechtssicherheit der Verbraucher.innen und der Bankenbranche zu sorgen, strebt der vzbv eine höchstrichterliche Klärung an.

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2022 (Az.: 7 O 566/21), nicht rechtskräftig

Datum der Urteilsverkündung: 28.10.2022
Aktenzeichen: 7 O 566/21
Gericht: LG Nürnberg-Fürth

Download

Urteil gegen Raiffeisen – meine Bank eG

Urteil gegen Raiffeisen – meine Bank eG

Klage des vzbv | LG Nürnberg-Fürth | 28. Oktober 2022

Ansehen
PDF | 2.21 MB

Alles zum Thema: Zahlungsverkehr

Artikel (70)
Dokumente (22)
Due diligence obligations for payment service providers

Due diligence obligations for payment service providers

Findings of an analysis carried out by the Team Monitoring Financial Markets at the Federation of German Consumer Organisations | 10 October 2024

Ansehen
PDF | 387.52 KB
Sorgfaltspflichten bei Zahlungsdienstleistern

Sorgfaltspflichten bei Zahlungsdienstleistern

Erkenntnissammlung Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv | Oktober 2024

Ansehen
PDF | 265.59 KB
Bank or scammer

Bank or scammer

Survey on the ability of consumers to recognise fraud in digital financial transactions | May 2024

Ansehen
PDF | 101.66 KB
Bank oder Betrüger?

Bank oder Betrüger?

vzbv Erhebung zur Erkennbarkeit von Betrug im digitalen Zahlungsverkehr | Mai 2024

Ansehen
PDF | 431.14 KB
Basic account fees - A European comparison

Basic account fees - A European comparison

vzbv | January 2024

Ansehen
PDF | 232.63 KB
Urteile (26)
Termine (2)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

David Bode

David Bode

Referent Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0