Aus dem Kreis der Koalitionsfraktionen stammt der Vorschlag einer finanziellen Förderung von Arztpraxen, die private Online-Terminvermittlungsdienste nutzen. Diese Idee hat Eingang gefunden in die Gesetzgebungsplanungen des Bundesministeriums für Gesundheit für ein baldiges Versorgungsgesetz. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert.
Patientinnen und Patienten, die einen Arzttermin benötigen, nutzen dafür immer häufiger digitale Angebote. Sie ersparen sich dadurch unter Umständen lange Wartezeiten. Die Arztpraxen ihrerseits sparen Zeit bei der aufwendigen Terminvergabe per Telefon.
Den Arztpraxen allerdings die Inanspruchnahme solcher kommerzieller Terminvermittlungsdienste zu vergüten, wäre ein absolut falscher Ansatz. Ein Geschäftsmodell, das bereits funktioniert, muss nicht zusätzlich subventioniert werden, zumal es sich hier um Geldmittel der Beitragszahlerinnen und -zahler handelt. Hinzu kommt, dass bei diesen kommerziellen Terminvermittlungsdiensten oft der Umgang mit den besonders schützenswerten Daten zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten unklar und für den Einzelnen schwer zu durchschauen ist.
Damit die Online-Terminvermittlung schnell, bequem und gleichzeitig sicher für die Patienteninnen und Patienten ist, sind klare gesetzliche Vorgaben und Standards für die Terminvermittlung über private Anbieter notwendig. Dazu zählt das generelle Verbot von Tracking, Werbung und der Registrierungspflicht. Und niemand darf mangels Alternativen in die Online-Terminvermittlung gezwungen werden. Sinnvoller als die Förderung kommerzieller Angebote wäre eine Weiterentwicklung des Online-Angebots der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, also der „116117.de“, mit direkter Anbindung an die Terminvermittlung in den Arztpraxen.