Datum: 14.08.2023

Gesundheitsdaten verantwortungsbewusst nutzen und Persönlichkeitsrechte schützen

Statement von Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Forschung mit Gesundheitsdaten in Deutschland sowie in der Europäischen Union vereinfachen. Aus Verbrauchersicht muss der nun vorliegende Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) allerdings noch wichtige Änderungen und Präzisierungen erfahren. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Für die Versicherten hat es viele gesundheitliche Vorteile, wenn Gesundheitsdaten sinnvoll genutzt werden. Gesundheitsdaten sind jedoch besonders sensible Daten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass mit ihren vertraulichen Gesundheitsdaten verantwortungsbewusst umgegangen wird.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz wären ihre Daten aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht ausreichend geschützt. Um Patientinnen und Patienten hinreichend zu schützen, muss der Zugang zu Gesundheitsdaten ausschließlich gemeinwohlorientierten Nutzungszwecken vorbehalten bleiben und an strenge Bedingungen geknüpft werden. Dafür braucht es aber klare und eindeutige gesetzliche Regelungen. Der derzeitige Referentenentwurf würde die Datenverarbeitung allen erdenklichen Akteuren zu beinahe jedem Zweck erlauben. Wenn Krankenkassen Gesundheitsdaten in erweitertem Umfang verarbeiten und für die individuelle Versichertenansprache nutzen, ist das hochriskant.

Ein erweiterter Datenzugang stünde im Konflikt zur Kostenträger-Rolle der Krankenkassen und würde eine missbräuchliche Nutzung der Sozialdaten erleichtern, z.B. um Risikoselektionen vorzunehmen. Das bedeutet, dass die Krankenkassen bessere Möglichkeiten haben, besonders kostenintensive Patientinnen und Patienten aus den Datensätzen herauszufiltern, um sie zu einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse zu bewegen.

Es ist fraglich, ob die Krankenkassen individuelle Krankheitsrisiken ihrer Versicherten hinreichend zuverlässig einschätzen können, um die betroffenen Versicherten anschließend zu kontaktieren. Die Erlaubnis zur individuellen Ansprache sollte allenfalls auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung der Versicherten (Opt-in) zulässig sein, verbunden mit der Pflicht zur neutralen Information über Chancen und Risiken der Datenverarbeitung und Information.

Downloads

Stellungnahme vzbv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) | August 2023

Stellungnahme vzbv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) | August 2023

Statement von Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) | August 2023

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Kreisdiagramm zeigt, dass 44 Prozent derjenigen, die in den letzten 12 Monaten einen Arzttermin über Online-Plattformen gebucht haben, bereits negative Erfahrungen gemacht haben. Daneben sind in einem Balkendiagramm die häufigsten Probleme dargestellt, z.B. dass es schwer ist, auf den Plattformen einen Arzttermin zu finden.

Quelle: vzbv

Negative Erfahrungen mit Arztterminportalen

Mehr als vier von zehn Befragten (44 Prozent) haben negative Erfahrungen gemacht. Häufigste Probleme: Die schlechte Verfügbarkeit von zeitnahen Terminen und der nicht passend auszuwählende Termingrund.

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Balkendiagramm zeigt die angegeben Gründe auf, wieso die Befragten Online-Portale für die Buchung von Arztterminen gebucht haben. Die Hälfte der Nutzer:innen verwendet Online-Portale für Arzttermine aufgrund der einfacheren Terminbuchung. Mehr als ein Drittel ist beim Versuch der telefonischen Buchung gescheitert.

Quelle: vzbv

Gründe für die Nutzung von Online-Portalen für Arzttermine

Die Hälfte der Nutzer:innen verwendet Online-Portale für Arzttermine aufgrund der einfacheren Terminbuchung. Mehr als ein Drittel ist beim Versuch der telefonischen Buchung gescheitert.

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Kreisdiagramm: 61 Prozent der Befragten haben in den letzten 12 Monaten einen Arzttermin über eine Online-Plattform gebucht. 38 Prozent haben in den letzten 12 Monaten einem Arzttermin über eine Online-Plattform gebucht.

Quelle: vzbv

Nutzung von Arztterminbuchungsportalen

Knapp vier von zehn Befragten haben in den vergangenen zwölf Monaten einen Arzttermin über eine Online-Plattformen wie Jameda oder Doctolib gebucht.

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