- Projekt Lebensmittelklarheit hat gezielt nach falsch oder missverständlich gekennzeichneten Gewürzprodukten gesucht
- Ergebnis: Mehrere bekannte Hersteller und Fernsehköche kennzeichnen ihre Gewürzprodukte nicht korrekt
- Verbraucherzentrale fordert eine eindeutige Kennzeichnung von Gewürzprodukten

Quelle: vzbv
Gewürzprodukte erfreuen sich großer Beliebtheit. Sowohl im Supermarkt als auch in Online-Shops finden sich jedoch viele widersprüchlich oder falsch gekennzeichnete Gewürzprodukte. Das zeigen 22 Beispiele aus dem Marktcheck des Verbraucherportals Lebensmittelklarheit. Häufigstes Problem: Produkte suggerieren durch ihren Namen, ein Gewürz oder eine Gewürzmischung zu sein. Tatsächlich handelt es sich aber um eine minderwertigere Gewürzzubereitung. Die Verbraucherzentrale fordert: Für Verbraucher:innen muss auf den ersten Blick erkennbar sein, um was für ein Produkt es sich handelt und wie hoch der Gewürzanteil ist.
„Wenn ein Produkt auf der Vorderseite als „Kartoffel-Gewürz“ beworben wird, dann können Verbraucher:innen ein reines Gewürz oder eine reine Mischung aus Gewürzen erwarten. So sehen es die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs vor“, so Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten legen für Gewürzprodukte verkehrsübliche Bezeichnungen fest, nach denen sich Anbieter richten sollten. Das im Marktcheck untersuchte „Kartoffel-Gewürz“ eines Fernsehkochs bestand jedoch zu mehr als einem Drittel aus preiswertem Salz. „Verbraucher:innen werden so über die Wertigkeit des Produkts getäuscht“, so Wetzel weiter.
Gewürz versprochen, Gewürzzubereitung enthalten
Insgesamt 15 der 22 im Marktcheck untersuchten Produkte versprachen durch ihren Namen, hochwertige Gewürze zu sein. Beim Blick auf die Rückseite entpuppten sie sich allerdings als minderwertigere Gewürzzubereitung, Gewürzsalz oder Würzmischung. Obwohl diese Begriffe ähnlich klingen, beschreiben sie grundlegend verschiedene Produkte. „Eine falsche Benennung auf der Vorderseite kann aus unserer Sicht nicht mit einer richtigen Bezeichnung auf der Rückseite korrigiert werden. Produktbeschreibungen auf der Vorder- und Rückseite müssen zueinander passen. Für Verbraucher:innen muss die Kennzeichnung eindeutig sein“, so Wetzel.
Falsche Kennzeichnung vor allem bei Produkten von Fernsehköchen
Fünf Produkte aus dem Marktcheck, davon vier von Fernsehköchen, trugen aus Sicht des Projekts Lebensmittelklarheit eine komplett falsche Kennzeichnung. Beispielsweise wurde als „Gewürzmischung“ deklariert, was laut den Leitsätzen einer Gewürzzubereitung oder einer Würzmischung entspricht. Auffällig hoch war bei den Produkten der Fernsehköche auch der Preis. Dieser lag im Vergleich zu den anderen Produkten im Durchschnitt um 74 Prozent höher. Zu den aus Sicht von Lebensmittelklarheit falsch gekennzeichneten Produkten gehörte auch das teuerste im Marktcheck untersuchte Gewürzprodukt: Das „Apfelkuchen Gewürz“ eines Fernsehkochs. Obwohl es neben preiswertem Zucker vor allem Standardgewürze und das günstige Aroma Vanillin enthielt, kostete es über 200 Euro pro Kilogramm.
Forderung nach eindeutiger Kennzeichnung von Gewürzprodukten
Verbraucher:innen sollten die wesentlichen Produkteigenschaften von Lebensmitteln auf den ersten Blick erkennen können. Daher fordert die Verbraucherzentrale, dass die rechtlich definierte oder verkehrsübliche Bezeichnung auf der Vorderseite der Verpackung steht. Auch sollte der Gesamtanteil der enthaltenen Gewürze auf der Schauseite in Prozent genannt werden. „So würde man auf den ersten Blick klar erkennen: Handelt es sich um eine hochwertige Gewürzmischung mit 100 Prozent Gewürzanteil? Oder um eine mit viel Salz und Zucker gestreckte Würzmischung, in der gerade mal zehn Prozent Gewürze stecken?“, so Wetzel.
Gewürzanteil kann zwischen 100 Prozent und null Prozent liegen
Nach den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten bestehen Produkte, die als „Kräuter“, „Gewürz“ oder als Mischung aus Kräutern oder aus Gewürzen bezeichnet werden, ausschließlich aus Pflanzenteilen von Kräutern und Gewürzen. Anders ist es bei „Gewürzzubereitungen“: Sie sind eine Mischung aus mindestens 60 Prozent Gewürzen, beinhalten aber auch weitere geschmacksgebende Zutaten wie Salz, Zucker oder Gewürzaromen.
Für „Gewürzsalze“ ist nur ein geringer Gewürzanteil von 15 Prozent vorgeschrieben. Einen großen Anteil macht Speisesalz aus, der bei über 40 Prozent liegen sollte. „Würzen“ oder „Würzmischungen“ hingegen müssen gar keine echten Gewürze oder Kräuter enthalten. Sie bestehen überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Salz oder anderen Trägerstoffen.
Über Lebensmittelklarheit
Das Projekt Lebensmittelklarheit ist ein Gemeinschaftsangebot des vzbv mit den Verbraucherzentralen und betreibt das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de. Es wird aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.