Datum: 05.12.2024

Elektronische Patientenakte: Krankenkassen informieren unzureichend

vzbv-Analyse: Versichertenanschreiben der Krankenkassen informieren nicht ausreichend über Nutzen und Risiken der ePA

  • vzbv untersuchte Versichertenanschreiben zur neuen ePA von 14 gesetzlichen Krankenkassen
  • Untersuchte Versichertenanschreiben reichen aus Sicht des vzbv nicht aus, um eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA zu treffen
  • vzbv fordert: Krankenkassen müssen neutral über Nutzen und Risiken der ePA informieren
Arzt und Patientin sitzen am Tisch; der Arzt schaut auf ein Tablet

Quelle: 123 rf - akkamulator

Ab Mitte Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten mit der neuen elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet werden. Es sei denn, sie widersprechen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder umfassend, transparent, verständlich und barrierefrei über die ePA zu informieren. Doch dieser Informationspflicht kommen die Krankenkassen bisher nicht in allen Fällen nach. Das ergab eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv fordert die Krankenkassen auf, nachzubessern und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

„Die elektronische Patientenakte bietet eine große Chance, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Sie speichert und verarbeitet aber hochsensible Gesundheitsdaten der Patient:innen. Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären. Das ist bislang nicht immer der Fall. Vertrauen ist aber wichtig für den Erfolg der elektronischen Patientenakte“, so Thomas Moormann, Gesundheitsexperte im vzbv. 

Kaum Informationen zu Risiken und Einschränkungen der ePA

Die Untersuchung zeigt, dass die Krankenkassen in ihren Schreiben insbesondere über die Vorteile der ePA informieren. Wichtige und teils umstrittene Aspekte, beispielsweise des Datenschutzes, werden nicht angesprochen. Auch lassen die betrachteten Krankenkassen weitgehend außen vor, dass zu Beginn der Einführung nur ein kleiner Teil der angekündigten Anwendungen verfügbar sein wird. Das betrifft beispielsweise den elektronischen Impfpass. Lediglich in einem der untersuchten Kassenschreiben wird erwähnt, dass die ePA anfangs leer sein wird und Diagnosen, Befunde und Medikationen erst nach und nach eingepflegt werden müssen. 

„Damit Patient:innen eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA treffen können, müssen sie auch die möglichen Risiken kennen. Und sie müssen wissen, welche Anwendungen ihnen ab Januar tatsächlich zur Verfügung stehen“, so Moormann. „Die Krankenkassen wecken hier zum Teil falsche Erwartungen.“ 

Unterschiedliche Angaben zum Widerspruch

Alle Krankenkassen erwähnen in den untersuchten Schreiben, dass Versicherte der ePA widersprechen können. Einige Krankenkassen weisen ausschließlich auf ein Online-Widerspruchsformular hin, das über einen QR-Code oder eine Internetseite mit persönlichem Zugangscode erreichbar ist. Andere verlangen, dass die Versicherten ihren Widerspruch auf dem Postweg einreichen. Über die Möglichkeit, telefonisch der Anlage der ePA zu widersprechen, wird in keinem der vorliegenden Anschreiben informiert.

„Die Krankenkassen dürfen den Versicherten nicht vorschreiben, wie der Widerspruch gegen die ePA zu erfolgen hat. Das setzt unangemessene Hürden und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben“, so Moormann. Nicht in allen Versichertenanschreiben wird darauf hingewiesen, dass der Widerspruch gegen die Anlage und auch gegen die Nutzung der ePA jederzeit möglich ist – und nicht nur bis zu einem konkreten Zeitpunkt. 

Verpflichtendes Informationsdokument digital verfügbar

Zusätzlich zu den Versichertenanschreiben müssen die Krankenkassen ihren Mitgliedern ein umfassendes Informationsdokument (43 Seiten) zur Verfügung stellen. In allen untersuchten Anschreiben verweisen die Krankenkassen für dieses Informationsdokument nur auf ihre jeweiligen Internetseiten. Versicherte ohne internetfähiges Endgerät werden so von den Informationen ausgeschlossen.   

Der vzbv fordert, dass die Krankenkassen den Versicherten alle entscheidungsrelevanten Informationen in verständlicher und leicht zugänglicher Form zur Verfügung stellen. 

Methodik

Die qualitative Analyse umfasste alle dem vzbv bis zum 29. Oktober 2024 vorliegenden Versichertenanschreiben zur ePA, die durch Verbraucherrückmeldungen oder auf Nachfrage bei den Krankenkassenverbänden direkt von den gesetzlichen Krankenkassen an den vzbv gesendet wurden. Insgesamt wurden die Anschreiben von 14 Krankenkassen untersucht. Rückschlüsse auf die Gesamtheit aller Krankenkassen sind daraus nicht ableitbar. 

vzbv-Kurzpapier | Versichertenanschreiben zur elektronischen Patientenakte

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Kreisdiagramm zeigt, dass 44 Prozent derjenigen, die in den letzten 12 Monaten einen Arzttermin über Online-Plattformen gebucht haben, bereits negative Erfahrungen gemacht haben. Daneben sind in einem Balkendiagramm die häufigsten Probleme dargestellt, z.B. dass es schwer ist, auf den Plattformen einen Arzttermin zu finden.

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Die Hälfte der Nutzer:innen verwendet Online-Portale für Arzttermine aufgrund der einfacheren Terminbuchung. Mehr als ein Drittel ist beim Versuch der telefonischen Buchung gescheitert.

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Kreisdiagramm: 61 Prozent der Befragten haben in den letzten 12 Monaten einen Arzttermin über eine Online-Plattform gebucht. 38 Prozent haben in den letzten 12 Monaten einem Arzttermin über eine Online-Plattform gebucht.

Quelle: vzbv

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