Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat mit der Alarmstufe die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen. Habeck schließt weiter steigende Energiepreise nicht aus. Aber noch ist die gesetzliche Grundlage für eine Freigabe der Preisgestaltung der Anbieter (Par. 24 EnSiG) nicht erfüllt. Verbraucher:innen dürfen nicht unnötig belastet werden, fordert der vzbv. Alle, die können, sollten jetzt Energie sparen, Rücklagen bilden und – falls möglich – in moderne Heizungssysteme und Wärmedämmungen investieren, so der vzbv.
Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Mit der heute ausgerufenen Alarmstufe müssen Verbraucher:innen damit rechnen, dass die Energiepreise noch weiter steigen. Natürlich sind Verbraucher:innen besorgt“, so Jutta Gurkmann, Vorständin des vzbv.
Der vzbv fordert, dass Gewinne in der Krise bei Kraftstoff, Gas oder Öl nicht zulasten der Verbraucher:innen an Unternehmen fließen dürfen. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Der vzbv hat zudem bereits ein drittes Entlastungspaket gefordert, das nun umso dringlicher angemahnt wird.
Zudem muss Paragraf 24 des Energiesicherungsgesetzes, den Minister Habeck heute als scharfes Schwert bezeichnet hat, überarbeitet werden. Es könne nicht sein, dass in der Notlage Verbraucher:innen binnen einer Woche gegebenenfalls unbegrenzte Preissteigerungen hinnehmen müssen. Viele könnten die Energiepreise schon jetzt nicht mehr stemmen. Eine quasi ungefilterte Preissteigerung würde zu einer Überbelastung vieler führen. „Hier muss nachgebessert werden“, so Jutta Gurkmann.
Jutta Gurkmann appelliert an die Verbraucher:innen Energie zu sparen: Das schont den Geldbeutel und ist Beitrag zur Krisenbewältigung. Hier hilft die Energieberatung mit hilfreichen Tipps und Informationen auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.