Datum: 27.04.2020

Abgesagte Reisen: Zwangsgutscheine sind keine Lösung

vzbv fordert Reisesicherungsfonds

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Quelle: Sergey Furtaev - Adobe Stock

  • Zwangsgutscheine für abgesagte Reisen und Flüge sind aus Sicht des vzbv nicht verbraucherfreundlich. Auch Unternehmen profitieren mittel- und langfristig nicht.

  • vzbv fordert Einrichtung eines Reisesicherungsfonds.

  • Bei einer Videokonferenz beraten EU-Minister weiteres Vorgehen.

Am heutigen Montag findet eine Videokonferenz der für Tourismus zuständigen EU-Minister statt. In der Konferenz geht es um die umstrittene Gutscheinlösung für Reise- und Flugbuchungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass sich die Bundesregierung deutschland- und europaweit für eine nachhaltig wirkende Hilfe für die gesamte Reisebranche einsetzen muss.

„Zwangsgutscheine gefährden das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Vertragstreue”, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Außerdem verschieben sie das Liquiditätsproblem der Unternehmen nur – wenn überhaupt – auf einen späteren Zeitpunkt.“ Zudem dürften Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwangsweise als eine Refinanzierungsquelle für Unternehmer missbraucht werden. Verbraucher haben Vorkassezahlungen für Reisen und Flüge in dem Vertrauen geleistet, diese Gelder bei Absagen zurückzuerhalten. „Die Gutschein-Lösung muss heute endlich vom Tisch“, so Müller.

Reisesicherungsfonds ist wirksamere und verbraucherfreundliche Lösung

Stattdessen schlägt der vzbv vor, einen Reisesicherungsfonds einzurichten. Dabei handelt es sich um einen vorläufig aus Steuermitteln finanzierten oder mit Staatsgarantien versehenen Fonds. Sämtliche Rückzahlungen, die von Reiseanbietern und Fluggesellschaften an ihre Kunden geleistet werden müssen, würden aus diesem Fonds bezahlt. So blieben die Unternehmen in der Krise liquide. Diese könnten so alle weiteren Akteure in der Reisebranche, wie zum Beispiel Hotels, Reisevermittler oder Buchungssysteme, vertragsgemäß entlohnen. Nach der Krise erhielten die Unternehmen von ihren Kunden das dringend benötigte Geld.

Die dem Fonds entnommenen Beträge würden die Unternehmen später zurückzahlen, nach etwa drei bis sechs Jahren. „Ein Reisesicherungsfonds ist die gerechtere und nachhaltiger wirkende Lösung für alle Akteure in der Tourismuswirtschaft, einschließlich der Reisenden“, so Müller.

In einem Kurzpapier erklärt der vzbv ausführlich die Nachteile von Zwangsgutscheinen und die Vorteile eines Reisesicherungsfonds.

Sie finden das Kurzpapier im Downloadbereich.

Aufruf: Betroffene können Erfahrungen in der Corona-Krise melden

Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Corona-Krise weiter zu verfolgen, benötigen die Verbraucher-schützer die Hinweise und Beschwerden von Betroffenen. Diese können ihre Erfahrungen direkt online unter https://marktwaechter.de/corona oder https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde melden.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.

Downloads

Hilfe für Tourismusbranche ohne Zwangsgutscheine für Verbraucher | Kurzpapier des vzbv | 27.04.2020

Hilfe für Tourismusbranche ohne Zwangsgutscheine für Verbraucher | Kurzpapier des vzbv | 27.04.2020

Hilfe für Tourismusbranche ohne Zwangsgutscheine für Verbraucher | Kurzpapier des vzbv | 27.04.2020

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