- SuperFit Sportstudios erkennen geltend gemachte Rechtspositionen des vzbv an.
- Urteil bestätigt: Verbraucher:innen mussten während der Schließzeiten in der Corona-Pandemie grundsätzlich keine Beiträge zahlen.
- Verbraucher:innen können sich heute noch in das Klageregister eintragen.
Das Kammergericht Berlin hat heute das Urteil gegen die SuperFit Sportstudios der EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH erlassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin im November 2021 Klage eingereicht, da das Fitnessstudio während der Schließung in der Corona-Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge verlangte. Das Unternehmen beugt sich nun dem Druck der Musterfeststellungsklage des vzbv.
„Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das Gericht, wie es im Vorfeld deutlich gemacht hatte. Das Anerkenntnis der Gegenseite beweist, dass es sich lohnt zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Die Musterfeststellungsklage mit fast 1200 Anmeldungen hat Wirkung gezeigt. Das bedeutet bares Geld für betroffene Verbraucher:innen“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Diese verbraucherfreundliche Einschätzung entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich auch andere Unternehmen halten müssen.“ Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass das Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.
Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte der vzbv die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. „An uns haben sich sehr viele Verbraucher:innen gewandt, die von SuperFit Sportstudios bedrängt wurden, für die Monate zu zahlen, in denen sie die Studios nicht nutzen konnten. Betroffene, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, kommen nun zu ihrem Recht und können ihre Ansprüche durchsetzen. Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Bislang haben sich 1.165 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen. Eine Anmeldung oder Abmeldung ist nach Auffassung des vzbv noch bis zum Ende des heutigen Tages möglich.
Die Ergebnisse dieses Verfahrens gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der SuperFit Sportstudios, die sich wirksam im Register beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben. Allerdings fordert der vzbv die SuperFit Sportstudios dazu auf, alle Betroffenen zu entschädigen.
Verbraucherfragen zum Verfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Berlin am Infotelefon zum Ortstarif unter 030 21485-190 (mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 14.00 Uhr).