Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 29.08.2022

SuperFit Sportstudios beugen sich Druck von vzbv-Klage

Kammergericht Berlin erlässt Urteil zur Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Fitnessstudiokette

  • SuperFit Sportstudios erkennen geltend gemachte Rechtspositionen des vzbv an.
  • Urteil bestätigt: Verbraucher:innen mussten während der Schließzeiten in der Corona-Pandemie grundsätzlich keine Beiträge zahlen.
  • Verbraucher:innen können sich heute noch in das Klageregister eintragen.
Keyvisual zur Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Superfit

Quelle: vzbv unter Verw. von VadimGuzhva – AdobeStock

Das Kammergericht Berlin hat heute das Urteil gegen die SuperFit Sportstudios der EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH erlassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin im November 2021 Klage eingereicht, da das Fitnessstudio während der Schließung in der Corona-Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge verlangte. Das Unternehmen beugt sich nun dem Druck der Musterfeststellungsklage des vzbv.

„Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das Gericht, wie es im Vorfeld deutlich gemacht hatte. Das Anerkenntnis der Gegenseite beweist, dass es sich lohnt zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden. Die Musterfeststellungsklage mit fast 1200 Anmeldungen hat Wirkung gezeigt. Das bedeutet bares Geld für betroffene Verbraucher:innen“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Diese verbraucherfreundliche Einschätzung entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich auch andere Unternehmen halten müssen.“ Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass das Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.

Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte der vzbv die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht. „An uns haben sich sehr viele Verbraucher:innen gewandt, die von SuperFit Sportstudios bedrängt wurden, für die Monate zu zahlen, in denen sie die Studios nicht nutzen konnten. Betroffene, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, kommen nun zu ihrem Recht und können ihre Ansprüche durchsetzen. Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Anmeldung zur Klage heute noch möglich

Bislang haben sich 1.165 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen. Eine Anmeldung oder Abmeldung ist nach Auffassung des vzbv noch bis zum Ende des heutigen Tages möglich.

Die Ergebnisse dieses Verfahrens gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der SuperFit Sportstudios, die sich wirksam im Register beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben. Allerdings fordert der vzbv die SuperFit Sportstudios dazu auf, alle Betroffenen zu entschädigen.

Verbraucherfragen zum Verfahren beantwortet die Verbraucherzentrale Berlin am Infotelefon zum Ortstarif unter 030 21485-190 (mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 14.00 Uhr).

Weitere Informationen

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (115)
Dokumente (2)
Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017

Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage | September 2017

Ansehen
PDF | 377.49 KB
„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

Ansehen
PDF | 234.84 KB
Urteile (10)
Videos & Grafiken (11)
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Vorschau
JPG | 815.28 KB | 4172x4178
Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage Quelle: Quelle: vzbv mit Grafiken von Flaticon.com - Monkik, prettycons, Smashicons, Freepik

Vorschau
JPG | 1.73 MB | 4172x4377
Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Vorschau
JPG | 802.53 KB | 4172x4178
Termine (5)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Sebastian Reiling, Referent Team Musterfeststellungsklagen

Sebastian Reiling

Referent Team Sammelklagen

info@vzbv.de +49 30 25800-0

Kontakt

Telefon-Icon

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525