Das Drittmittelprojekt „Zertifizierung nachhaltiger textiler Lieferketten“, das von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GiZ) gefördert wurde, endete planmäßig am 31. Dezember 2021.
Das Ziel des Projektes war das Instrument der Zertifizierung bei nachhaltigen textilen Lieferketten hinsichtlich seiner Integrität und Glaubwürdigkeit bei Verbraucher:innen zu verbessern. Denn ein Großteil der Verbraucher:innen misstraut der Qualität und Integrität von Textilsiegeln und Nachhaltigkeitszertifizierungen, was sie daran hindert nachhaltiger zu konsumieren (vgl. Nürnberg-Institut für Marktentscheidungen 2018). Nichtsdestoweniger spielen Zertifizierungen für die Kontrolle von transnationalen Lieferketten eine erhebliche Rolle, da sie derzeit das einzige Instrument sind, Verbraucher:innen zu kommunizieren, ob Nachhaltigkeitsstandards eingehalten werden.
Der vzbv sieht das geringe Haftungsrisiko für Zertifizierungsunternehmen als ursächlich für die Unzuverlässigkeit von Zertifizierungen an, denn oberflächliche und fehlerhafte Zertifizierungen bleiben oftmals folgenlos, wie die Unglücke in den Textilfabriken von Ali Enterprises im Jahr 2012 und Rana Plaza im Jahr 2013 gezeigt haben. Die Glaubwürdigkeit von Zertifizierungen kann darüber hinaus auch durch staatliche Akkreditierung gestärkt werden, die neben der „Prüfung der Prüfer“ auch die Prüfung von Nachhaltigkeitssiegeln umfassen kann. Bei akkreditierten Nachhaltigkeitssiegeln würde neben der Kompetenz der Zertifizierer unter anderem auch geprüft, ob die Standards und die angewandte Methodik im Zertifizierungsverfahren zielführend sind.
Zur fundierten Ableitung von Handlungsempfehlungen beauftragte das Projekt zwei wissenschaftliche Rechtsgutachten, um die zentralen Fragestellungen zu eruieren: Das erste Gutachten untersuchte die Frage, wie der haftungsrechtliche Rahmen von Nachhaltigkeitszertifizierung verbessert werden kann. Die Gutachter:innen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es verschiedene Handlungsmöglichkeiten gibt, um die rechtliche Verantwortung von Zertifizierungsorganisationen sicherzustellen und die Verlässlichkeit von Zertifizierungen zu erhöhen. Dies kann durch eine verpflichtende Zertifizierung und durch die Schaffung von organisatorischen und strukturellen Vorgaben für Zertifizierer und die Festschreibung von materiellen und prozeduralen Pflichten bei der Zertifizierung erreicht werden. Im zweiten Gutachten wurde untersucht, ob es rechtlich möglich ist, eine Akkreditierungspflicht für Nachhaltigkeitssiegel einzuführen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die gesetzliche Verankerung einer europäischen Akkreditierungspflicht von nachhaltigen Verbrauchersiegeln rechtlich möglich ist und dazu beitragen könnte, die Qualität von Zertifizierungen zu verbessern.
Insgesamt bieten beide Gutachten wichtige Anhaltspunkte für die weitere Arbeit des vzbv. So sind die Ergebnisse von großer Bedeutung um die Effektivität des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Deutschland zu messen und die Arbeit der zuständigen Behörde BAFA aus verbraucherpolitischer Sicht zu bewerten.
Beide Rechtsgutachten stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
Förderhinweis
Die Rechtsgutachten wurden im Rahmen des Projekts „Zertifizierung nachhaltiger textiler Lieferketten“ erstellt. Das Projekt wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) im Auftrag der deutschen Bundesregierung gefördert.