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Datum: 02.12.2022

EU-Regulierung zu nachhaltigen Lieferketten

Vorschläge des Rats gehen nicht weit genug

  • Sorgfaltspflichten müssen für mehr Unternehmen gelten
  • Regulierungslücken bei Zertifizierung schließen
  • Europäisches Parlament sollte sich für Nachbesserungen einsetzen
Mann im Modeladen betrachtet Preisschild

Quelle: irina - adobestock.de

Der Rat der Europäischen Union hat seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Einigung, sieht aber Nachbesserungsbedarf im Anwendungsbereich der Regulierung und beim Rückgriff auf Zertifizierung.

„Dass die EU bei der nachhaltigen Gestaltung von Lieferketten voran geht, ist ein wichtiges Signal für Verbraucher:innen. Dass der Rat jedoch nur Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden in die Pflicht nehmen will, ist unverständlich und willkürlich. Verbraucher:innen können am Produkt nicht erkennen, wie groß das Unternehmen dahinter ist. Sinnvoller wäre es, die EU-Definition für große Unternehmen anzulegen und auch kleine und mittelständische Unternehmen aus Risikobereichen grundsätzlich einzubeziehen“, sagt Jochen Geilenkirchen, Referent für Nachhaltigen Konsum im vzbv.

Lücke bei Zertifizierung schließen

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, dass Unternehmen auf private Zertifizierungen und Industrieinitiativen zurückgreifen können, um die Erfüllung von Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Jochen Geilenkirchen sieht hier Nachbesserungsbedarf: „Wenn die aktuellen Vorhaben umgesetzt werden, bleiben Zertifizierungen und Industrieinitiativen ein großes Schlupfloch. Denn für diese gibt es bisher keine verbindlichen Anforderungen oder staatliche Kontrolle.“

Um diese Lücke zu schließen, fordert der vzbv, dass Zertifizierungssysteme staatlich akkreditiert sein müssen, um die Umsetzung von Sorgfaltspflichten garantieren zu können. Dafür müssen Mindestanforderungen an Zertifizierungen gesetzlich festgelegt werden. Außerdem sollte das EU-Parlament eine Haftungsregelung für Zertifizierungsunternehmen beschließen, um sicherzustellen, dass Zertifizierer für fehlerhafte Zertifizierungen haften. Wie dies aussehen könnte, hat der vzbv in zwei Rechtsgutachten untersuchen lassen und Vorschläge für eine Regulierung formuliert.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im Mai 2023 über seine Position abstimmen. Der vzbv fordert die Abgeordneten auf, sich dabei für eine ambitionierte Regelung einzusetzen und die Grundlage für nachhaltigere und sozial-ökologische gerechtere Produkte zu schaffen.   

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Haftungsrechtlicher Rahmen von nachhaltiger Zertifizierung in textilen Lieferketten

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Die Mehrheit der Befragten verlässt sich darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Herstellungsprozessen überprüft wird

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