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Datum: 02.12.2021

Nahrungsergänzungsmittel stärker kontrollieren und regulieren

vzbv zum Jahresbericht des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat  in seiner Jahrespressekonferenz die Zahlen aus der Lebensmittelüberwachung für 2020 vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht dringenden Handlungsbedarf, um Verbraucher:innen vor potenziell gesundheitsgefährdenden Nahrungsergänzungsmitteln zu schützen.

Sportler mit Nahrungsergänzungsmittel

Quelle: WavebreakmediaMicro - Adobe Stock

Dass Verbraucher:innen nach wie vor nicht hinreichend vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in Nahrungsergänzungsmitteln geschützt sind, zeigt beispielsweise die im Jahresbericht beschriebene Untersuchung von Pre-Workout-Boostern - also Mitteln, die zur vorgeblichen Leistungssteigerung vor dem Sporttraining eingenommen werden. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der Proben - 44,8 Prozent - enthielt potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe, wie Synephrin, welches zu Herzschäden führen kann.

„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass Lebensmittel, zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel zählen, sicher sind, Kontrollen stattfinden und diese auch Konsequenzen haben. Der vzbv begrüßt die Ankündigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Nahrungsergänzungsmittel nun stärker in den Fokus der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu rücken. Schärfere Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel sind zudem längst überfällig. Diese Lücken muss die neue Bundesregierung zügig schließen.,“ so Christiane Seidel, Referentin Team Lebensmittel im vzbv.

Für eine sichere Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln fordert der vzbv verbindliche Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe und Regelungen für Produkte auf Pflanzenbasis, wie Ginkgo und Isoflavone. Aktuell gibt es für diese Stoffe weder Qualitätsstandards noch Reinheitsanforderungen oder Vorgaben für zulässige Mengen in Nahrungsergänzungsmitteln. Von den vielen Gesetzeslücken ahnen Verbraucher:innen oft nichts.

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Quelle: vzbv

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