Die Europäische Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechnik-Pflanzen vorgelegt. Damit soll der Einsatz und die Vermarktung von pflanzlichen Erzeugnissen geregelt werden, die mithilfe der sogenannten neuen Gentechnik erzeugt werden. Schon im Vorfeld hat der Entwurf für Kritik gesorgt, unter anderem weil damit die Verbraucherrechte erheblich eingeschränkt werden.
Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kommentiert:
Verbraucher:innen müssen selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht. Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission steht diese Wahlfreiheit auf dem Spiel.
Denn künftig sollen die meisten pflanzlichen Erzeugnisse, die mithilfe neuer Gentechnik hergestellt werden, nicht mehr als solche gekennzeichnet werden müssen. Zudem verwässert die Europäische Kommission die Risikoprüfung für diese Produkte. Das Vorsorgeprinzip – ein Grundpfeiler der europäischen Gesetzgebung – wird bewusst ausgehebelt. Damit vereint der Entwurf alles, was Verbraucher:innen nicht wollen.
Die fehlende Transparenz und fehlende Sicherheit sind aus Verbraucherschutzsicht inakzeptabel. Zudem birgt der Vorschlag aus Brüssel die Möglichkeit, Gentechnikprodukte mit potenziellen positiven Eigenschaften zu kennzeichnen, ein großes Täuschungspotential. Die Mitglieder im Europäischen Parlament und die Bundesregierung müssen sich dafür einsetzen, dass der rechtliche Rahmen, der bislang für Gentechnik gilt, auch für neue gentechnische Verfahren gelten muss.