Die Bundesnetzagentur befindet sich derzeit im Prozess neue Vergabebedingungen für die 2026 auflaufenden Frequenznutzungsrechte im Mobilfunk auszugestalten. Damit der Mobilfunkausbau endlich gelingen kann, fordert der vzbv eine Diensteanbieterverpflichtung für mehr Wettbewerb und eine flächendeckende Ausbaupflicht.
Die Bundesnetzagentur hat Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation gestellt. Aus Verbrauchersicht und mit Blick auf einen lebendigen Wettbewerb ist der Entwurf jedoch enttäuschend. Diensteanbieter und Mobilfunkprovider ohne eigenes Netz haben das Nachsehen. Bereits beim LTE- und 5G-Standard wurde auf eine Zugangsverpflichtung verzichtet. Die Konsequenz: Diensteanbieter und Mobilfunkprovider haben bis heute überwiegend keinen Zugang zu schnellen Netzen. Auch hält die Bundesnetzagentur an der Bemessung des Ausbaus an Haushalten fest. Ein tatsächlich flächendeckender Ausbau sieht anders aus. Noch kann die Bundesnetzagentur die Defizite nachbessern, damit Deutschland in Zukunft tatsächlich flächendeckend online ist.
Die ausführliche Stellungnahme des vzbv finden Sie im Download-Bereich.