Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung ein Beratungsverfahren zur Verbesserung der Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen eingeleitet.
Menschen mit komplexen Behinderungen berichten von langwierigen, bürokratischen und intransparenten Prüf- und Genehmigungsverfahren bei der Beantragung von Hilfsmitteln. Dabei geht es insbesondere um Hilfsmittel wie Gehhilfen, Kommunikationshilfsmittel, Therapiedreiräder und Rollstühle. Die daraus entstehenden Verzögerungen sind insbesondere für Kinder und Jugendliche mit schweren Behinderungen gravierend.
Der Antrag der Patientenvertretung beinhaltet folgende Forderungen:
- Klarstellung, dass es sich bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation handelt.
- Ergänzung der Verordnung durch zusätzliche Angaben auf Basis einer umfassenden Bedarfsermittlung. Einführung einer „spezifizierten“ Verordnung durch spezialisierte Vertragsärzt:innen, um auch damit den Versorgungsprozess zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern.
- Bedarfsermittlung für einen längeren Zeitraum.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die etwa 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.