Patientenvertretung, Pflegemitwirkung
Viele wichtige Entscheidungen, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Verbraucher:innen betreffen, werden in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung entschieden. Im Gesundheitsbereich ist dies der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Patienten- und Verbraucherinteressen sind in diesen Gremien zwar vertreten, verglichen mit den anderen Gruppen – insbesondere Krankenkassen und Leistungserbringern – sind sie aber in hohem Maße strukturell unterlegen.
In der Pflege wurden erste gesetzgeberische Schritte unternommen, die Beteiligung der Interessenverbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Fragen der Pflege-Selbstverwaltung stärker zu berücksichtigen.
Dazu gehören im Qualitätsausschuss Pflege gegenwärtig das Recht zur schriftlichen und mündlichen Mitberatung, ein Anwesenheitsrecht bei Beschlussfassungen und die Schaffung eines Antragsrechts.
Zweifelsohne sind diese Beteiligungsmöglichkeiten ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt, wenn es um die Einbeziehung der Interessenverbände der betroffenen Menschen auf Bundesebene geht. Die bisherigen Regelungen sind allerdings nicht hinreichend, um die berechtigten Interessen erkrankter und pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderung ausreichend in allen Strukturen einzubringen.
Der vzbv fordert
- rechtliche und strukturelle Stärkung der Organisationen, die die Rechte von Patient:innen und Verbraucher:innen im G-BA vertreten.
- ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter:innen im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten.
- mehr Transparenz im Qualitätsausschuss Pflege etwa durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.