Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Patientinnen mit Brustkrebs aktualisiert. Das Anliegen der Patientenvertretung - zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gehört - auch Männer mit Brustkrebs aufzunehmen, wurde abgelehnt.
Männer mit Brustkrebs haben eine schlechtere Prognose als Frauen und ihre Versorgung ist durch eine geringere Qualität gekennzeichnet. Die Patientenvertretung erhoffte sich durch die Aufnahme von Männern in das DMP Brustkrebs eine Verbesserung ihrer Versorgung.
Der G-BA hat die Aufnahme von Männern abgelehnt, obwohl in den Leitlinien die enge Anlehnung an das Vorgehen bei der Brustkrebserkrankung der Frau beschrieben wird. Die Patientenvertretung kritisiert, dass die Chance vertan wurde, auch für Männer eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die etwa 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.