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Datum: 18.08.2023

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder beantragt

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) berät auf Vorschlag der Patientenvertretung verbesserte Früherkennung

Auf Antrag der Patientenvertretung, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gehört, wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beraten. Im Fokus der Untersuchung sollen – gerade auch vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Pandemie – die Themen Übergewicht/Adipositas, Bewegung und Medienkonsum, psychische Auffälligkeiten sowie eine Impfberatung stehen.

Kind bei einer Vorsorgeuntersuchung

Quelle: Angelov - Adobe Stock

Derzeit regelt der G-BA zehn Früherkennungsuntersuchungen, so genannte U-Untersuchungen. Diese finden von der Geburt (U1) bis zum 5. Geburtstag (U9) statt und werden im Gelben Heft dokumentiert. Anschließend gibt es erst zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr das Angebot einer Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Ziel des Antrags ist es, die Versorgungslücke bei Heranwachsenden zu schließen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die etwa 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können. Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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Stärkung der Früherkennung: Patientenvertretung beantragt Einführung einer zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung für Kinder

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