Die Bundesregierung plant Herkunftsnachweise für gasförmige Energiequellen sowie für Wärme oder Kälte einzuführen. Dabei sollen diese Nachweise sowohl für erneuerbare Energiequellen als auch für sogenannte kohlenstoffarme Gase einschließlich daraus hergestellter Derivate ausgestellt werden. Der vzbv sieht darin ein großes Risiko für eine Verbrauchertäuschung.
- Verbraucher:innen kennen Herkunftsnachweise bis jetzt ausschließlich für Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird („Ökostrom“).
- Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass Verbraucher:innen zu Recht eine vergleichbare Erwartungshaltung an Herkunftsnachweise in den Bereichen Gas und Wärme haben.
- Dieser Erwartung würde mit gesonderten Herkunftsnachweisen für sogenannte kohlenstoffarme Gase nicht entsprochen, da diese nicht klimaneutral sind.
Kein Etikettenschwindel bei Herkunftsnachweisen
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