Auf Vorschlag der Patientenvertretung – zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) – gehört, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiter:innen in einer Richtlinie aufgenommen. Mit Hilfe dieser Expert:innen in eigener Sache sollen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bei der Behandlung stärker berücksichtigt und dadurch das Behandlungsergebnis positiv beeinflusst werden.
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.