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Datum: 22.08.2023

vzbv prüft Sammelklage gegen primaholding

Strom- und Gasverträge des Anbieters aus Sicht des vzbv ungültig

  • Update (06.08.2024): Zu dieser Presseinfo gibt es eine aktuellere Version.
  • Die primaholding GmbH mit seinen Energieanbietern nowenergy, primastrom und voxenergie belehren unzureichend über das Widerrufsrecht bei Strom- und Gaslieferungsverträgen.
  • Betroffene Kund:innen können den Vertrag vorzeitig beenden und bereits bezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen.
Der Stromvertrag, der aus dem Dunkeln kam: Marktwächter Energie untersucht untergeschobene Strom- und Gasverträge

Quelle: CC0 Pixabay

Update (06.08.2024): Der vzbv und die primaholding GmbH haben sich auf einen außergerichtlichen Vergleich verständigt. Der vzbv sieht daher von einer Sammelklage ab. Durch den Vergleich kommen Kund:innen teils schneller aus ihren Verträgen und erhalten günstigere Energietarife als zuvor – auch rückwirkend. Weitere Informationen gibt es hier.

Die primaholding GmbH belehrt in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht. Der vzbv prüft daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH. Im Vorjahr gingen bei den Verbraucherzentralen 17.000 Beschwerden zur Unternehmensgruppe ein.

„Die Primaholding-Gruppe ist seit Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich dagegen wehren und Verträge vorzeitig beenden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Kunden können Abschläge vollständig zurückverlangen

Das Unternehmen hat nach Erkenntnissen des vzbv in Verträgen ihre Kund:innen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt. Verbraucher:innen können die Verträge somit widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurückliegt. Und nicht nur das: Verbraucher:innen können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen.

vzbv prüft Sammelklage

Wegen der Ansprüche der Verbraucher:innen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie.

Betroffene Kund:innen können sich bis zum 15. September 2023 unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort finden sie auch Musterbriefe, mit denen die Verbraucher:innen ihre Rechte geltend machen können.

Beschwerde-Dauerbrenner bei den Verbraucherzentralen

Im Jahr 2022 erfassten die Verbraucherzentralen zur primaholding mehr als 17.000 Beschwerden im Bereich Energie und Wasser. Das waren 29 Prozent aller Beschwerden, die zu den beiden Themenfeldern im Vorjahr eingingen1. Die Gründe für die Beschwerden waren beispielsweise untergeschobene Verträge, Preiserhöhungen oder zu hohe Abschläge. Wegen unzulässiger Preiserhöhungen führt der vzbv bereits zwei Musterfeststellungsklagen gegen primastrom und voxenergie.

Weitere Informationen
 

[1] Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung der Verbraucherkontakte im Beratungsalltag dar. Die Daten umfassen alle Verbraucherprobleme, die an die Verbraucherzentralen herangetragen werden – direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar.

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