Im Rahmen der heutigen Bundestagsanhörung zur „neuen Gentechnik“ warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor einem Aufweichen des EU-Gentechnikrechts und einer Abschwächung des bisherigen Verbraucherschutzniveaus. Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv kommentiert:
Das aktuelle EU-Gentechnikrecht sorgt für Sicherheit und Wahlfreiheit für Verbraucher:innen. Es ist als Ausdruck des Vorsorgeprinzips eine wichtige Errungenschaft der Europäischen Union. Die Europäische Kommission erwägt, das aktuelle Recht aufzuweichen und so neue gentechnische Verfahren ohne detaillierte Risikobewertung zuzulassen.
Diese neuen Verfahren können zu ungewollten Veränderungen oder neuen biologischen Eigenschaften von Pflanzen und Tieren führen, die bei konventioneller Züchtung kaum zu erwarten sind. Diese unbeabsichtigten Effekte können etwa eintreten, wenn ein Eingriff ins Erbgut von Pflanzen oder Tieren stattfindet. Daher braucht es eine umfassende Risikoprüfung und ein Zulassungsverfahren, um die Sicherheit der Verfahren zu garantieren und ungewollte Effekte auf Menschen, Tiere und die Umwelt auszuschließen. Sind gentechnisch veränderte Organismen einmal in der Welt, können sie über lange Zeiträume in der Umwelt überdauern und sich ausbreiten.
Der rechtliche Rahmen, der bislang für Gentechnik gilt, muss deshalb auch für neue gentechnische Verfahren gelten. Die Bundesregierung sollte sich auf EU-Ebene für eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Gentechnik einsetzen und ein Aufweichen bestehender Regelungen verhindern.