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Vorschlag der Europäischen Kommission für einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen, die mit neuen Gentechnikverfahren gewonnen wurden, verstößt gegen das Vorsorgeprinzip
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vzbv fordert hohes Schutzniveau durch strenge Risikobewertung und Zulassungsverfahren
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Kennzeichnungspflicht für genetisch veränderte Pflanzen und daraus entstehende Produkte muss auch bei neuen Gentechnikverfahren erhalten bleiben
Verbraucher:innen wünschen sich Wahlfreiheit und hohe Schutzstandards, wenn es um die klassische und auch um die neue Gentechnik geht. Daher sollten auch neue Gentechnikverfahren dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen. Das bedeutet: Sicherheit geht vor.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission gefährdet aus Sicht des vzbv das Vorsorgeprinzip als Errungenschaft des europäischen Umwelt- und Verbraucherrechts. Bei einem Großteil der Pflanzen, die mithilfe neuer Gentechnik erzeugt werden, soll nach Plänen der Europäischen Kommission künftig keine Risikobewertung mehr nötig sein. Auch müssen diese Produkte künftig nicht mehr gekennzeichnet werden und sind für Verbraucher:innen folglich nicht als genetisch veränderte Produkte erkennbar.
„Die Europäische Kommission erreicht mit dem Vorschlag die selbst gesteckten Ziele der Verordnung nicht. Es ist wichtig, dass Lebensmittel von der Herstellung bis zum Endverbrauch für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent sind. Genau das wird hier aber nicht der Fall sein. Dass das Vorsorgeprinzip gewissermaßen über Bord geworfen wird, ist nicht akzeptabel. Der Vorschlag, mit einer freiwilligen Kennzeichnung das Image der Gentechnik aufzupolieren, schafft großes Täuschungspotential für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zudem wird der Wettbewerb der Hersteller verzerrt, da die gentechnikfreie Landwirtschaft die Kosten für Trennungs- und Nachweisverfahren zwischen gentechnisch veränderten und genfreien Produkten tragen soll. Der erhöhte Aufwand wird auch zu höheren Kosten für gentechnikfreie Produkte führen. Der Frust von konventionellen und Biolandwirten ist nachvollziehbar. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht am Ende den Preis zahlen müssen, sollte stattdessen das Verursacherprinzip konsequent angewendet werden“, so Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Der vzbv fordert das Europäische Parlament und die Bundesregierung auf, den bisherigen strengeren Rechtsrahmen für gentechnisch veränderte Lebensmittel auch für neue gentechnische Verfahren beizubehalten. „Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und konventionell erzeugten Produkten muss es weiterhin geben“, so Michaela Schröder. „Dafür ist eine klare und verständliche Kennzeichnung der Produkte nötig. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen frei entscheiden können, was auf ihren Tisch kommt.“