Der Bundestag will voraussichtlich am 11. Juni 2021 das Lieferkettengesetz beschließen. Der vzbv fordert Nachbesserungen wie eine Haftung bei Gesetzesverstößen. Dies wird auch mehrheitlich von den Verbrauchern befürwortet. Positiv sei immerhin, dass die Regierungsfraktionen den Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert haben. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Das Lieferkettengesetz ist ein Lieferkettengesetz light. Es nützt den Verbrauchern, die sich mehrheitlich Produkte aus verantwortungsvoller Herstellung wünschen, leider wenig. Ohne zivilrechtliche Haftung ist der Anreiz für die Unternehmen gering, sich an die Vorgaben zu halten und für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Lieferketten zu sorgen.
Die Bundesregierung hätte hier mutiger sein können. In einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des vzbv hatten erst kürzlich 86 Prozent der Verbraucher gesagt, dass Textilunternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haften sollten.
Positiv ist immerhin, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag dafür gesorgt haben, dass das Gesetz auch für ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland und Tochterunternehmen deutscher Konzerne gilt.
Die Bundesregierung muss sich jetzt auf europäischer Ebene für eine stärkere Regelung einsetzen. Grundlage hierfür darf aber nicht das Lieferkettengesetz light sein, sondern die Eckpunkte, die die Minister Heil und Müller Anfang 2020 ausgehandelt haben.
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de