- Deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen sieht Politik und Bekleidungsindustrie in der Verantwortung, Menschenrechts- und Umweltschutz in globalen Lieferketten sicherzustellen
- 85 Prozent sagen, dass die Politik alle Textilfirmen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten sollte.
- vzbv fordert Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode
Die ursprünglich für den 20.05.2021 angesetzte Entscheidung des Bundestags über das Lieferkettengesetz wurde kurzfristig verschoben. Die Verabschiedung des Gesetzes in der laufenden Legislaturperiode gerät damit in Gefahr. Dabei zeigt eine aktuelle, repräsentative Kantar-Umfrage im Auftrag des vzbv, dass sich eine deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen ein starkes Lieferkettengesetz wünscht. So sind jeweils mehr als 80 Prozent der Ansicht, dass Textilunternehmen bei Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen in Lieferketten haften müssen.
„Die Umfrage belegt eindrucksvoll, dass die Mehrheit klare Erwartungen an verantwortungsvolles Wirtschaftshandeln hat und sich ein starkes Lieferkettengesetz wünscht. Die Politik muss verbindliche Standards für Menschenrechts- und Umweltschutz etablieren und Verbrauchern damit ermöglich, nachhaltig zu konsumieren. Der aktuelle Gesetzesentwurf geht in die richtige Richtung, muss aber nachgeschärft werden und sollte noch in dieser Legislatur beschlossen werden. Eine deutlich ambitioniertere europäische Regelung muss der nächste Schritt sein. Die Unterstützung der Verbraucher dafür ist da“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Die wichtigsten Umfrage-Ergebnisse im Überblick
- 86 Prozent der Verbraucher:innen sagen, dass Textilunternehmen für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten haften sollten.
- 85 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass die Politik alle Textilunternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte in der weltweiten Lieferkette verpflichten sollte. Der aktuelle Entwurf für das Lieferkettengesetz soll dagegen nur für die größten Unternehmen gelten und sieht nur abgestufte Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Lieferkettenstufen vor.
- 84 Prozent stimmen zu, dass deutsche Textilunternehmen auch zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen bei der Produktion im Ausland verpflichtet werden sollten. Das Lieferkettengesetz sieht derzeit jedoch keine eigene umweltbezogene Sorgfaltspflicht vor.
- Jeweils etwa neun von zehn Verbraucher:innen wünschen sich eine stärkere Kontrolle von Menschenrechts- und Nachhaltigkeitssiegeln und eine Pflicht zur Zahlung von existenzsichernden Löhnen in Textil-Lieferketten.
„Die im Entwurf vorgesehene behördliche Durchsetzung ist ein starker Ansatz, um ein Gesetz mit Biss zu schaffen. Eine eigene zivilrechtliche Durchsetzung würde jedoch zu noch mehr Rechtssicherheit beitragen. Die Bundesregierung sollte die Bestrebungen der Europäischen Kommission, die zivilrechtliche Haftung auf europäischer Ebene zu regeln, unterstützen“, sagt Klaus Müller.
Methode: Telefonische Befragung von 1.004 Verbraucher:innen ab 14 Jahren durch Kantar im Zeitraum vom 29.04. bis 04.05.2021. Statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.