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Datum: 01.12.2023

EU-Mobilitätspaket: Kein großer Wurf für Reisende

vzbv: Vorschläge der Europäischen Kommission für eine Reform beim Reiserecht reichen nicht aus

  • Vorschläge der Europäischen Kommission zu Passagierrechten bringen nur marginale Verbesserungen.
  • vzbv: Rechte der Reisenden müssen zukunftsfähig werden.
  • vzbv fordert Insolvenzschutz bei Flugreisen und Veränderung der Vorkassepraxis.
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Quelle: Sergey Furtaev - Adobe Stock

Wenn das Flugzeug ausfällt oder Gepäck verloren geht, kann sich die Urlaubslaune trüben. Mit einem Mobilitätspaket möchte die Europäische Kommission die Rechte von Reisenden in der EU stärken und ihre Durchsetzung sicherstellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Vorhaben. Die Vorschläge der Europäischen Kommission reichen jedoch aus Sicht des vzbv nicht aus. Der vzbv fordert in einem Positionspapier eine zeitgemäße Reform und eine Stärkung der Rechte Reisender.

„Verbraucherrechte geben den Menschen Sicherheit – auch auf Reisen. Sie schützen vor Nachteilen bei Verspätungen und Flugausfällen und sorgen dafür, dass Reisende im Störungsfall entschädigt werden. Leider reichen die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission bei Weitem nicht aus, um die Rechte für Passagiere und Urlauber:innen zu verbessern und zu sichern“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Die Europäische Kommission verpasse mit dem vorgelegten Mobilitätspaket die Chance, Passagierrechte an technologische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.

vzbv fordert zeitgemäße Reform der Passagierrechte

Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsprozesses warnt der vzbv, dass ein alter Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 mitverhandelt wird. Dieser Vorschlag ist aus Sicht des vzbv schlicht veraltet und nicht zukunftsfähig. Er sieht unter anderem vor, die Schwellen für Entschädigung bei Verspätungen anzuheben. Erst ab mindestens fünf Stunden Verspätung soll demnach entschädigt werden. Damit würden nur noch wenige Geschädigte einen Anspruch geltend machen können. „Die Europäische Kommission muss den zehn Jahre alten Vorschlag zurückziehen und stattdessen zeitgemäße Ideen vorantreiben“, sagt Pop.

Schutz vor Insolvenzen von Fluggesellschaften gefordert

Der vzbv fordert, dass Verbraucher:innen auch gegen Schäden abgesichert werden, die durch eine Insolvenz einer Fluggesellschaft entstehen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sehen jedoch keinen entsprechenden Insolvenzschutz vor. Auch die bestehende Vorkassepraxis bei Flugreisen wurde nicht verbraucherfreundlich angepasst. Damit tragen Verbraucher:innen weiterhin das Risiko, dass Fluggesellschaften zahlungsunfähig und Verträge nicht erfüllt werden. Beide Fragen wurden von der Europäischen Kommission geprüft, blieben aber unbeantwortet. Ebenso enttäuschen die Vorschläge für kombinierte Reisen, bei denen mehrere Verkehrsmittel genutzt werden, aus Verbrauchersicht: Künftig soll es ausreichen, dass Online-Buchungsvermittler ihre Kund:innen darüber informieren, dass sie nicht geschützt sind.

Aus Sicht des vzbv fehlen zudem weitreichende Maßnahmen, mit denen Verbraucher:innen ihre Rechte unkompliziert geltend machen können. Zu oft stoßen Verbraucher:innen noch auf Abwehrstrategien der Airlines. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen standardisierten Erstattungs- und Entschädigungsformulare sind ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber aus Sicht des vzbv nicht aus.

Besserer Schutz bei Pauschalreisen in Krisenzeiten

Mit Blick auf die Rechte bei Pauschalreisen enthält der Vorschlag geringe Verbesserungen. Künftig sollen Verbraucher:innen in Krisenzeiten beispielsweise Gutscheine nur freiwillig akzeptieren müssen. Die Gutscheine sollen insolvenzgeschützt und erstattungsfähig sein, sofern sie nicht verwendet werden.

Andere Vorschläge würden die Lage für Pauschalreisende aus Deutschland jedoch verschlechtern: Die Europäische Kommission sieht zwar vor, die deutsche Anzahlungspraxis bei Pauschalreisen europaweit zum Standard zu machen. Damit wird die Höhe der Anzahlung begrenzt, die Reisende bei Abschluss einer Pauschalreise leisten müssen. Doch laut Kommissionsvorschlag darf die Anzahlungsgrenze insgesamt höher sein, als bislang in Deutschland üblich.

Der vzbv hält die Kategorie „Verbundene Reiseleistungen“ für problematisch. Dies ist aus Sicht des vzbv eine Hintertür, um Haftungen zu umgehen. Anders als Pauschalreisen sind solche Pakete zum Beispiel aus Flug- und Hotelbuchungen nur gering abgesichert. Aus Sicht des vzbv reicht es nicht aus, dass Verbraucher:innen durch entsprechende Informationspflichten Pauschalreisen und Verbundene Reiseleistungen besser unterscheiden können. Wichtig ist die angemessene Hilfe, wenn auf der Reise etwas schiefläuft. Deshalb fordert der vzbv, die Kategorie Verbundene Reiseleistung zu streichen. Die Bündelung von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen muss stets als Pauschalreise gelten.

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Repräsentative telefonische Befragung von forsa im Auftrag des vzbs | April 2023

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Infografik: Entschädigungsrechte bei Bahnfahrten ins Ausland

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