Passagierrechte
Verbraucher:innen sind im Alltag und auf Reisen mit Bus, Bahn oder Flugzeug darauf angewiesen, dass Verkehrsmittel zuverlässig sind, pünktlich ankommen und sie bei Störungen gut informiert werden. Viel zu oft werden Reisende mit ausfallenden oder verspäteten Zügen und Flügen konfrontiert.
Zwar bieten die Flug- und Fahrgastrechte der Europäischen Union einen guten Schutz, aber zu oft wird es Passagier:innen schwer gemacht, ihre Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel, wenn Unternehmen nicht erreichbar sind oder die Antwort verzögern. Starke Passagierrechte schützen Verbraucher:innen auf Reisen und sorgen dafür, dass Beförderungsunternehmen ihre Anstrengungen erhöhen, pünktliche und zuverlässige Reisen durchzuführen.
Der vzbv fordert
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Bei einer Neuregelung der Fluggastrechte-Verordnung muss das bestehende Schutzniveau ausgebaut werden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 muss zurückgezogen und durch einen modernen und fairen Vorschlag ersetzt werden.
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Die Vorkasse-Praxis muss verändert und Kundengelder bei Flugbuchungen analog zur Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen abgesichert werden.
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Bei multimodalen Reisen müssen Passagiere gemäß den Rechten des Hauptverkehrsmittels abgesichert werden. Der Haftungsausschluss bei „kombinierten multimodalen Beförderungsausweisen“ muss ersatzlos gestrichen werden. Alle Reisende müssen im Schadensfall ein Recht auf anderweitige Beförderung und Hilfeleistungen haben.
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Bei Bahnreisen muss eine Entschädigungen bereits ab 30 Minuten Verspätung eingeführt werden.
Erhalt der Passagierrechte unerlässlich
Novellierungen von EU-Verordnungen sollten die Rechte der Fahrgäste bzw. Passagiere verbessern. Doch aktuelle Überarbeitungen verschlechtern die Situation der Fahrgäste: Bei den EU-Bahngastrechten, die im Juni 2023 in Kraft getreten sind, wurde die Chance verpasst, die Rechte Bahnreisender zu verbessern. Der vzbv hatte sich für eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Verspätung eingesetzt. Dies wäre ein starker Anreiz für mehr Pünktlichkeit und besseren Service. Stattdessen wurde „höhere Gewalt“ als Ausschlussgrund für Entschädigungsansprüche eingeführt. Dies wird das Vertrauen in den Verkehrsträger Schiene nachhaltige negativ beeinflussen.
Am 29. November 2023 hat die Europäische Kommission zwei Vorschläge zu den Rechten Reisender (Passenger Mobility Package) vorgestellt. Damit möchte sie die Rechte vereinheitlichen, die derzeit bei verschiedenen Verkehrsträgern gelten und die Durchsetzung der Rechte stärken. Beide Vorschläge sind aus Verbrauchersicht enttäuschend. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen nicht aus und wichtige, aus Verbrauchersicht notwendige Veränderungen werden nicht angegangen. Der vzbv wird den weiteren Prozess eng begleiten und sich dafür einsetzen, Verbraucherrechte zu stärken.