Neobroker können schnellen und kostengünstigen Zugang zum Börsenhandel bieten und bewerben ihr Angebot teilweise in Newslettern. Darin versuchen sie, ihre Kund:innen mit entsprechenden Methoden zum Handeln anzuregen. Dies könnte Verbraucher:innen zu vorschnellen Entscheidungen für eine Geldanlage verleiten. Das legt eine qualitative Untersuchung zu Investmentanreizen und Ansätzen von Gamification des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe.
In einer vzbv-Untersuchung von Neobroker-Newslettern ließen sich Anreizstrukturen beobachten, die Verbraucher:innen aus Sicht des vzbv von einer langfristigen und an die persönliche Risikobereitschaft angepassten Geldanlage abbringen können.
„Börsenhandel sollte nicht mit lockerem Freizeitspaß und Entertainment gleichgesetzt werden“, sagt Ralph Kummer, Referent in der Marktbeobachtung Finanzmarkt beim vzbv. „Denn riskanteres Anlageverhalten und bloßes Zocken schadet am Ende meist den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Problematisch erscheinen nach Einschätzung des vzbv das Erzeugen von Zeitdruck hin zum Abschluss eines Investments sowie das Darstellen von hohen Gewinnmöglichkeiten. Beides lässt sich mitunter in den untersuchten Newslettern feststellen. Ab und an werden zudem Geldanlageentscheidungen als „kinderleichter“ Prozess dargestellt, wobei infolge häufigen Handelns die Gesamtanlageziele der Kund:innen in den Hintergrund treten können. „Verbraucher:innen sollten sich durch regelmäßige Verweise auf Expert:innen, „Börsengurus“ oder „Investmentlegenden“ nicht beeinflussen lassen“, sagt Kummer.
Ansätze von Gamification spielten in den untersuchten Newslettern hingegen eine eher untergeordnete Rolle. Jedoch docken teilweise visuelle Darstellungen wie Aktien-Rankings – oder eine optische Anlehnung an Messenger-Dienste oder Social-Media-Kanäle – an spielähnliche Strukturen an.
Anhand einer qualitativen inhaltsanalytischen Untersuchung hat der vzbv insgesamt 35 Newsletter von vier ausgewählten Neobrokern betrachtet, die im August 2023 erschienen sind. Details zur Auswahl der Anbieter können dem Ergebnisbericht entnommen werden.