Datum: 17.11.2017

Netzentgelte: Kosteneinsparungen der Gasnetzbetreiber an private Verbraucher weitergeben

Gas- und Stromnetze brauchen eine effektive Regulierung

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert,

  • dass der technologische Fortschritt und die Effizienzverbesserungen und damit die Kosteneinsparungen der Gasnetzbetreiber vollständig an die privaten Verbraucher weitergegeben werden.
  • dass die Bundesnetzagentur bei der Berechnung der Kosteneinsparungen den gesamten relevanten Zeitraum seit 2006 berücksichtigt, damit die Effizienzverbesserungen umfassend erfasst werden können.
  • dass die Erlösobergrenze für Gasnetzbetreiber auf das notwendige Maß begrenzt wird.

Die Bundesnetzagentur bestimmt derzeit den generellen, sektoralen Produktivitätsfaktor Gas für die dritte Regulierungsperiode (2018-2022) nach der Anreizregulierungsverordnung. Der Produktivitätsfaktor regelt maßgeblich die Erlöse der Strom- und Gasnetzbetreiber und beeinflusst damit die Höhe der Netzentgelte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Neujustierung des Produktivitätsfaktors Gas und fordert, dass erzielte Effizienzverbesserungen der Gasnetzbetreiber vollständig an die privaten Verbraucher weitergegeben werden.

Erlösobergrenze begrenzen

In der zweiten Regulierungsperiode (2013 – 2017) führte der Produktivitätsfaktor von jährlich 1,5 Prozent dazu, dass die von den Gasnetzbetreibern erzielten Effizienzgewinne in Höhe von 1,1 Milliarden EUR an die Verbraucher weitergegeben wurden. Für die dritte Regulierungsperiode soll der Produktivitätsfaktor Gas auf 0,88 Prozent gesenkt werden. Je niedriger der Produktivitätsfaktor, desto höher die Rendite der Netzbetreiber. Die Kosten müssen auf ein notwendiges Maß begrenzt werden.

„Es ist richtig, dass die Bundesnetzagentur den Produktivitätsfaktor auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Methoden neu justiert. Diese Neujustierung muss aber so erfolgen, dass finanzielle Gewinne, die durch Effizienzverbesserungen erzielt werden, von den Gasnetzbetreibern vollständig an die Verbraucher weitergegeben werden”, so Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv.

Einen umfassenden Berechnungszeitraum festlegen

Für die Berechnung des Produktivitätsfaktors Gas sollte die Bundesnetzagentur einen möglichst langen Zeitraum berücksichtigten. Daher muss auch das Basisjahr 2006 in die Berechnung mit einbezogen werden, um Kostenvorteile der Netzbetreiber vollständig an die privaten Verbraucher weiterzugeben.

Aktualisierung vom 08.12.2017: Zwischenzeitlich hat die Bundesnetzagentur auf Basis aller Stellungnahmen eine Korrektur des Produktivitätsfaktors Gas vorgenommen und ihn auf 0,49 Prozent herabgesenkt. Die Bundesnetzagentur hat zwar die Kritik  des vzbv zur Berücksichtigung des Stützintervalls 2006 aufgenommen, gleichzeitig hat sie ihre Bewertung der wissenschaftlichen Berechnungsergebnisse geändert. Die Herabsenkung des Produktivitätsfaktors Gas auf 0,49 Prozent bedeutet weitere Mehrerlöse für die Gasnetzbetreiber, für die private Verbraucher zusätzlich aufkommen müssen. Der vzbv hat in seiner ergänzenden Stellungnahme eine Korrektur der Berechnung und damit eine finanzielle Entlastung für die Verbraucher gefordert.

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Kosteneinsparungen der Gasnetzbetreiber an private Verbraucher weitergeben | Stellungnahme | November 2017

Kosteneinsparungen der Gasnetzbetreiber an private Verbraucher weitergeben | Stellungnahme | November 2017

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Kosteneinsparungen der Gasnetzbetreiber weitergeben | Stellungnahme zur Nachkonsultation der BNetzA | Dez 2017

Kosteneinsparungen der Gasnetzbetreiber weitergeben | Stellungnahme zur Nachkonsultation der BNetzA | Dez 2017

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