In den Lieferketten vieler europäischer Konzerne kommt es immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll dies künftig im gesamten EU-Binnenmarkt verhindert werden. Am 1. Juni 2023 beschließt das Europäische Parlament seine Position dazu. Kurz vor der Abstimmung droht die Richtlinie jedoch massiv verwässert zu werden.
Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Statt die Verantwortung wie bislang bei den Verbraucher:innen abzuladen, sollte die Richtlinie da ansetzen, wo wirklich etwas für nachhaltige Produkte getan werden kann: bei den Unternehmen. Eine Regulierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sorgt für mehr Fairness und bringt für Verbraucher:innen Klarheit bei ihren Kaufentscheidungen.
Die europäische Richtlinie muss entscheidende Lücken des deutschen Lieferkettengesetzes schließen: es müssen mehr Unternehmen eingebunden werden, Zertifizierung von Sorgfaltspflichten braucht klare Regeln und eine zivilrechtliche Haftung muss auch rechtliche Handhabe gegenüber Unternehmen bei Verstößen bieten.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollten sich für eine ambitionierte Regelung aussprechen. Der vorliegende Vorschlag darf nicht weiter verwässert werden. Wenn Sorgfaltspflichten nur für wenige Unternehmen gelten und die Haftungsregelungen durchlöchert werden, schadet das Verbraucher:innen, den Menschenrechten und der Umwelt.