Datum: 21.03.2024

„Es braucht ein Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten"

Statement von Dorothea Mohn, Leiterin Finanzmarkt beim vzbv, zum Ausschuss-Beschluss des Europäischen Parlaments zur EU-Kleinanlegerstrategie

Provisionen beeinflussen negativ die Qualität von Finanzanlagen für Verbraucher:innen. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist daher ein Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten notwendig. Im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie schlägt die Europäische Kommission zumindest ein partielles Provisionsverbot bei beratungsfreien Anlageentscheidungen vor. Der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament hat am Mittwoch beschlossen, dass selbst dieses Verbot nicht eingeführt werden soll.

Dorothea Mohn

Quelle: vzbv / Gert Baumbach

Dorothea Mohn, Leiterin Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert:

„Mit diesem Beschluss bleibt vom ursprünglich angedachten Verbraucherschutz de facto nichts mehr übrig. Das teilweise Provisionsverbot wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen, um aus dem bestehenden Provisionssystem auszusteigen. Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich eine unabhängige Beratung, die ohne finanzielles Einzelinteresse der Berater auskommt. Stattdessen können Beraterinnen und Berater im Provisionsvertrieb weiter die überteuerten und unpassenden Produkte verkaufen, die ihnen die meiste Provision einbringen. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher braucht es ein komplettes Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten.“

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, dass...

  • ein partielles Provisionsverbot für den beratungsfreien Verkauf,
  • ein Produktfreigabeverfahren, bei dem sich die Produkte an einer staatlich festgesetzten Kostengrenze messen lassen müssen und
  • eine Evaluierungsfrist von drei Jahren nach nationaler Umsetzung, in der geprüft werden soll, ob die nunmehr angedachten Regelung zum Umgang mit Interessenkonflikten eine Verbesserung bringen.

Nach dem Beschluss im Europäischen Parlament...

  • wurde das Zuwendungsverbot im beratungsfreien Geschäft gestrichen,
  • das Produktfreigabeverfahren erheblich eingeschränkt, sodass sich die angebotenen Finanz- und Versicherungsprodukte nicht mehr bei den Kosten begrenzt werden können und
  • die Evaluierung viel weiter in die Zukunft verlegt, sodass die Finanzindustrie noch lange überteuerte und unflexible Produkte verkaufen kann.

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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