Regulierung von Green Claims ermöglicht nachhaltigeren Konsum
Beim Einkaufen werden Verbraucher:innen immer häufiger mit umweltbezogenen Versprechen konfrontiert: „recycelbare Verpackung“, „bienenfreundlich produziert“, „klimaneutral hergestellt“ oder „aus verantwortungsvollen Quellen“ sind nur einige der unzähligen Aussagen, die eine wachsende Anzahl von Lebensmitteln, Elektrogeräten, Textilprodukten, aber auch Dienstleistungen schmücken. Diese Green Claims werden dabei sowohl in Form von eindeutig werbewirksamen Versprechen angebracht, als auch zunehmend in Form von Siegeln.
Für Verbraucher:innen ist dabei nicht erkennbar, was hinter den Claims steckt: Kommuniziert ein Unternehmen hier tatsächliches Engagement für eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Produktionsweise? Oder macht es sich lediglich zunutze, dass Werbeaussagen mit Nachhaltigkeitsbezug bislang kaum reguliert sind und – anders als beispielsweise gesundheitsbezogene Werbeaussagen – ohne Nachweis für den Wahrheitsgehalt der Aussage verwendet werden können?
Der vzbv begrüßt, dass auf europäischer Ebene eine schärfere Regulierung von Werbung mit Umwelteigenschaften von Produkten und Nachhaltigkeitssiegeln beschlossen wurde. Aus Sicht des vzbv ist das ein erster Schritt, es fehlen aber Anforderungen, wie Aussagen von Nachhaltigkeitssiegeln untermauert werden können. Hier muss der europäische Gesetzgeber ein System zur Nachweiserbringung festlegen.
Der vzbv fordert
Verbindliche, gesetzlich festgelegte Kriterien zur Untermauerung umweltbezogener Werbung.
Regulierung der Bedingungen, unter denen mit Green Claims geworben werden darf.
Verbot der Werbung mit „Klimaneutralität“.
Verifizierung von umweltbezogener Werbung und Siegeln durch unabhängige Dritte.
Quelle: Gert Baumbach - vzbv
Jochen Geilenkirchen
Referent Nachhaltiger Konsum
Eine Konsumlandschaft, in der nahezu alle Produkte mit Umwelteigenschaften beworben werden, macht es Verbraucher:innen unmöglich, nachhaltige von nicht nachhaltigen Produkten zu unterscheiden.
Die fehlende Regulierung nachhaltigkeits- und umweltbezogener Werbeaussagen öffnet Greenwashing Tür und Tor. Der vzbv fordert deshalb strengere Regeln für umweltbezogene Werbung.
Grüne Marketingclaims auf Lebensmitteln / Green advertising claims on food products | Studie im Auftrag des vzbv | Februar 2023
Verbraucherstudie zum Verständnis von umwelt- und klimabezogenen Werbeaussagen | Ergebnisbericht | Studie im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit | Februar 2023
Klimaneutral produziert, bienenfreundlich hergestellt, schützt die Ozeane: Umweltbezogene Werbeaussagen finden sich immer häufiger auf Verpackungen. Heute hat der Rat der Europäischen Union (EU) sich politisch zur Green Claims Directive (GCD) positioniert. Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu verhindern. Künftig soll es Vorgaben geben, wie und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen umweltbezogene Werbeaussagen (Green Claims) verwenden dürfen.
Klimaneutral produziert, recycelbare Verpackung: Beim Einkaufen werden Verbraucher:innen immer häufiger mit umweltbezogenen Werbeversprechen konfrontiert. Wann und wie solche Green Claims verwendet werden dürfen, soll künftig die Green Claims Directive regeln. Am 12. März stimmt das Europäische Parlament über den Vorschlag der Europäischen Kommission ab. Dazu vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Das Europäische Parlament hat eine schärfere Regulierung von Werbung mit Umwelteigenschaften und anderen Aussagen zur Nachhaltigkeit von Produkten beschlossen. Die Regelungen sind Teil des europäischen Green Deals. Sie sollen Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen und umweltfreundliche Kaufentscheidungen erleichtern. Trotz einiger guter Regelungen war der Vorschlag der Europäischen Kommission aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) von Anfang an nicht ambitioniert genug.
Mit den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit hat sich der Rat für Nachhaltige Entwicklung zum Ziel gesetzt, nachhaltiges Engagement sichtbar zu machen. In diesem Jahr beteiligen sich die Verbraucherzentralen an der Aktion: Vom 18. September bis 8. Oktober präsentieren die Verbraucherzentralen unter dem Motto #NeuDenkenStattNeuKaufen Wissenswertes rund um das Thema Nachhaltigkeit, auf Social Media und einer eigenen Webseite.
Wer nachhaltig einkaufen will, hat es schwer: Für Verbraucher:innen ist meist völlig unklar, ob die zahlreichen umweltbezogenen Werbeaussagen faktisch korrekt sind oder bloß Greenwashing darstellen. Die Europäische Kommission hat im März dieses Jahres einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der Greenwashing verhindern soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die vorgesehene Vorabkontrolle für Green Claims, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf in der Richtlinie.
Zur Pressemeldung
Dokumente (4)
Tabellenband zur Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv | August 2023
No claims without proof | Opinion of the Federation of German Consumer Organisations | July 2023
Opinion of the Federation of German Consumer Organisations on the proposal for a directive of the European Parliament and the Council on substantiation and communication of explicit environmental claims | July 2023
Aktualisierte Stellungnahme des vzbv zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen (COM(2022) 143 final) | August 2022
Galeria Kaufhof darf nicht mehr mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bei Produkten werben, wenn dies nicht erläutert wird. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des vzbv entschieden. Der vzbv fordert branchenweit gesetzliche Mindestanforderungen für eine sozial und ökologisch verantwortungsvolle Produktion.
Urteil ansehen
Videos & Grafiken (2)
Quelle: vzbv
Überprüfbarkeit von Werbeaussagen
Die Mehrheit der Befragten verlässt sich darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsschutzmaßnahmen bei Herstellungsprozessen überprüft wird
Insbesondere jüngere Menschen verlassen sich nach eigenen Angaben tendenziell auf die Überprüfung von Werbeaussagen bzgl. Menschenrechte und Arbeitsschutzmaßnahmen
Zertifizierung spielt für nachhaltigen Konsum eine wichtige Rolle: Verbraucher:innen begegnet sie beim Einkauf in Form von Siegeln wie dem Grünen Knopf und dem Fairtrade-Siegel. Dabei bleibt für viele undurchsichtig, wie verlässlich unterschiedliche Zertifizierungen sind und ob dadurch wirklich nachhaltige Produktion sichergestellt wird. Daher setzt sich der vzbv für strenge Regeln ein.
Wer nachhaltig konsumieren möchte, hat es schwer: es mangelt an nachhaltigen Produkten, Transparenz und Informationen. Siegel, die eigentlich Orientierung bieten sollen, sind oft keine verlässlichen Ratgeber.
Viele Produkte, insbesondere elektrische Geräte, halten nicht mehr so lange wie früher. Ein Ärgernis für Verbraucher:innen. Die EU-Ökodesign-Regulierung ist ein wichtiges politisches Instrument um Produkte verbraucher- und umweltfreundlicher zu machen.
Ein Lieferkettengesetz kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kinderarbeit, Lohndumping und Umweltzerstörungen in Produktionsprozessen zu verhindern. Nur so ist es Verbraucher:innen möglich, nachhaltig zu konsumieren.
Nachhaltigkeitsversprechen sind mittlerweile in vielen Bereichen des Konsumalltags anzutreffen. Auch bei der Geldanlage versprechen Fondsanbieter, Versicherer und Vertriebe immer öfter ökologisch, sozial oder ethisch nachhaltige Ansätze. Jedoch ohne verlässliche Belege dafür vorzulegen.
Viele Verbraucher:innen möchten sich nachhaltig ernähren und wünschen sich Lebensmittel, die unter Einhaltung hoher Tierschutz-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzstandards zu fairen Preisen produziert werden. Die aktuelle Praxis von Produktion, Verarbeitung und Lebensmittelhandel ist jedoch häufig mit negativen Folgen für Umwelt, Tierschutz und Gesundheit sowie mit teils inakzeptablen Arbeitsbedingungen verbunden.
Nur 22 Prozent der Geräte, die kaputtgehen, werden derzeit repariert – und das, obwohl Verbraucher:innen reparieren (lassen) wollen. Eine gezielte Produktpolitik sollte daher die Weichen auf Reparatur stellen. Zugleich muss eine Reparatur für Verbraucher:innen auch ökonomisch sinnvoll sein. Dabei müssen auch die Hersteller an den Kosten für Reparaturen beteiligt werden: Denn sie haben maßgeblich Einfluss auf die Preisgestaltung.