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Frau sitzt in einem autonom fahrenenden Auto.

Quelle: scharfsinn86 - Adobe Stock

Automatisiertes und vernetztes Fahren

Automatisierung und Vernetzung verändern den Mobilitätsalltag der Verbraucher:innen. Mobilität lässt sich über Apps organisieren. Autos fahren verstärkt automatisiert. Fahrerlose Shuttles ergänzen den öffentlichen Personenverkehr.

Digitale Anwendungen fürs Aufofahren sind aber kein Selbstzweck: Sie müssen automatisiertes und vernetztes Fahren für alle sicherer, einfacher und bezahlbarer machen. Auch in Zukunft wollen Verbraucher:innen anonym unterwegs sein.

Verbraucher:innen müssen bei der Gestaltung digitaler Mobilitätssysteme gehört und beteiligt werden. Zusätzlich ist ein Datensicherheitskonzept erforderlich.

Derzeit haben vornehmlich die Fahrzeughersteller Zugang zu allen Daten im und aus dem Auto. Nutzer:innen sowie Halter:innen stehen vor dem Problem, an die Daten ihrer Fahrzeuge zu gelangen. Um die Datenhoheit der Verbraucher:innen herzustellen müssen sie in der Lage versetzt werden, eine souveräne Entscheidung darüber zu treffen, ob und unter welchen Bedingungen sie Daten teilen möchten.

Der vzbv fordert

  • einen Dialog- und Beteiligungsprozess zur Digitalisierung des Mobilitätssektors, um Verbraucher:innen einzubinden.
  • einen fairen und verbraucherfreundlichen Zugang zu Fahrzeugdaten. Der Zugang zu Fahrzeugdaten soll über einen Datentreuhänder erfolgen und durch die Etablierung eines Mobilitätsdatenwächters ergänzt werden.
  • Daten über öffentliche Verkehrsinfrastruktur sowie Daten von Unternehmen, die öffentlich finanziert werden, dem Gemeinwohl zugute kommen.

In Ergänzung zu den bewährten Verfahren wie Anhörungen und Stellungnahmen fordert der vzbv einen nationalen Mobilitätsrat. Dabei erhalten zufällig ausgewählte Personen die Gelegenheit, sich intensiv mit einer konkreten Frage auseinanderzusetzen. Der Mobilitätsrat ermöglicht das Zusammenkommen verschiedener Menschen, die unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen in den Rat hineinbringen. Durch die persönliche Ansprache der ausgelosten Personen können auch jene erreicht werden, die noch nicht an Beteiligungsprozessen mitgewirkt oder sich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben. Mit der Übergabe der erarbeiteten Empfehlungen an die Bunderegierung wird die Verantwortung wieder an die politischen Entscheidungsträger zurückgegeben. Diese müssen zu den Empfehlungen Stellung nehmen.

Ein Datentreuhänder ist eine neutrale und unabhängige Stelle. Dort laufen Fahrzeugdaten oder Mobilitätsdaten zusammen und werden zum Teil auch gespeichert. Der Treuhänder kann aber auch der exklusive technische Zugangspunkt zu Mobilitätsdaten sein, die in anderen Orten gespeichert werden. Der Treuhänder hat zum Beispiel die Aufgabe Daten so umzuwandeln, dass sie von allen datenverarbeitenden Dritten (zum Beispiel Kommunen oder Werkstätten) verarbeitet werden können. Zudem ist der Datentreuhänder für die technische Weitergabe von Daten nach Maßgabe des Mobilitätsdatenwächters zuständig.

Der Mobilitätsdatenwächter fungiert als Autorisierungsstelle gegenüber dem Mobilitätsdatentreuhänder. Für diese Aufgabe ist vor allem die Einrichtung von Schnittstellen erforderlich, damit Mobilitätsdatenwächter und Datentreuhänder miteinander kommunizieren können. Im Schwerpunkt betreibt der Mobilitätsdatenwächter ein Personal Information and Management System (PIMS).

Deutliche Mehrheit befürwortet Weitergabe von Mobilitätsdaten über neutrale und unabhängige Stelle - 78 Prozent sehr oder eher wichtig

Quelle: vzbv

Der vzbv bewertet regelmäßig in seinem Politikcheck, ob die Bundesregierung - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - faire Regeln für die Nutzung von Mobilitätsdaten schafft:

Politikcheck Regierungsbilanz

Alles zum Thema: Automatisiertes und vernetztes Fahren

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Einstellung zur Fahrzeugdatenverarbeitung

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Regelmäßige Technische Untersuchung von Fahrzeugen

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 Stellungnahme des vzbv zum Verordnungsentwurf | 05. Januar 2017

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Sicherheit für Verbraucher durch Technik und Datenschutz | Stellungnahme des vzbv | November 2018

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Stellungnahme des vzbv zum Vorschlag für eine Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern (COM/2018/286 final - 2018/0145(COD)) („Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit“) | November 2018

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Videos & Grafiken (3)
Webinar: #Update zu Fahrzeugdaten

Webinar: #Update zu Fahrzeugdaten

Webinar des vzbv vom 10.03.2023 zur Frage, wie Mobilitäts- und insbesondere Fahrzeugdaten in Zukunft behandelt werden und wer die Hoheit über diese Daten haben soll.

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Verbraucher skeptisch bei fahrerlosen Autos.jpg

Mehr als zwei Drittel der Verbraucher äußern Bedenken zum automatisierten Fahren

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Sorge vor Steuerung von Außen

Verbraucher:innen befürchten beim fahrerlosen Fahren Verlust von Steuerung, Privatsphäre und Autonomie

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