- vzbv legt Konzept für mehr Kontrolle über Daten bei vernetzten Fahrzeugen vor.
- Der Mobilitätsdatenwächter ermöglicht Verbraucher:innen eine individuelle Einstellung des Datenschutzes.
- vzbv: Faktische Datenhoheit der Fahrzeughersteller muss beendet werden.
Die Regulierung des Zugangs zu Fahrzeugdaten wird auf europäischer Ebene seit mehr als fünf Jahren diskutiert. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission wird immer wieder verschoben und ist jetzt für Frühsommer 2023 angekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich dafür ein, dass der Datenzugang wettbewerbsfreundlich und fair geregelt wird. Über einen Mobilitätsdatenwächter sollen Verbraucher:innen befähigt werden, souverän über die Nutzung ihrer Daten in vernetzten Fahrzeugen zu entscheiden. Das neue Konzept stellt der vzbv vor.
„Wenn Nutzer:innen von vernetzten Fahrzeugen nicht wissen, an wen ihre Daten fließen und zu welchem Zweck diese genutzt werden, können sie keine souveräne Entscheidung treffen, ob und unter welchen Bedingungen sie Daten teilen möchten. Verbraucher:innen benötigen mehr Transparenz und Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten. Der Mobilitätsdatenwächter kann dafür eine Lösung sein“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Mit dem Mobilitätsdatenwächter kann der Anspruch „mein Auto, meine Daten“ Wirklichkeit werden.“
Ein fairer und verbraucherfreundlicher Zugang zu Fahrzeugdaten ist Voraussetzung dafür, dass innovative Mobilitätskonzepte für Verbraucher:innen realisiert werden können. Entscheidend ist, inwieweit die Nutzer:innen Kontrolle über die Daten ihres Fahrzeugs haben. Verbraucher:innen müssen ihre Datenhoheit ausüben können und dabei unterstützt werden.
Um dies zu gewährleisten, schlägt der vzbv einen Mobilitätsdatenwächter vor, eine Autorisierungsstelle über die Fahrer:innen mehr Kontrolle über ihre Fahrdaten erhalten. Es würde transparent ersichtlich werden, warum Unternehmen bestimmte Informationen benötigen, wie lange sie gespeichert werden und welche Dritte auf sie zugreifen dürfen. Eine Zustimmung zur Verarbeitung von Daten durch den Hersteller oder die Weitergabe an Dritte soll beliebig oft erteilt und auch widerrufen werden können.
Die vom vzbv vorgeschlagene Aufgabentrennung zwischen Datentreuhänder (Zugang zum Fahrzeug, Datenweiterleitung) und Mobilitätsdatenwächter (Autorisierung) ermöglicht Neutralität beim Umgang mit den Mobilitätsdaten.
In einem Positionspapier des vzbv und einem Gutachten „Einführung eines „Mobilitätsdatenwächters“ für eine verbrauchergerechte Datennutzung“ von Baum, Reiter & Collegen im Auftrag des vzbv werden das Modell, die Notwendigkeit und die gesetzlichen Grundlagen für einen Mobilitätsdatenwächter ausführlich dargestellt.
Am 21. November 2022 setzen sich der vzbv und der Allgemeine Deutsche Automobil Club e.V. (ADAC) auf einer gemeinsamen Veranstaltung dafür ein, dass der Datenpool in der Hand der Verbraucher:innen bleibt und der Datenzugang wettbewerbsfreundlich und fair geregelt wird.