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Mann hebt Geld vom Geldautomaten ab

Quelle: dobok - AdobeStock

Finanzen

Verbraucherreport 2023

Ärger mit Prämiensparverträgen

Langfristige Sparverträge mit hohen Prämien: Damit lockten in der Vergangenheit viele Sparkassen neue Kund:innen. Im Jahr 1998 schloss beispielsweise ein Verbraucher aus Sachsen einen solchen Vertrag ab. Nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigte die Sparkasse den Vertrag im April 2022. Der Verbraucher bemerkte dabei, dass der Vertrag eine unzulässige Zinsklausel enthält. Daraufhin ließ er seine Ansprüche von der Verbraucherzentrale berechnen, die auf eine Nachforderung von rund 7.000 Euro kam. Im Sommer 2022 wurde dem Verbraucher von der Sparkasse aus Kulanz 700 Euro angeboten. Dies lehnte der Verbraucher ab und stellte Anfang 2023 erneut eine Forderung. Nun wurden ihm 3.000 Euro angeboten. Aus Sicht des Verbrauchers immer noch zu wenig. Aber da er mit dem Fall abschließen wollte, akzeptierte er widerwillig.

Dorina Wilhelm

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Dorina Wilhelm
Leiterin Team Marktbeobachtung Finanzen

Die Beschwerden über Prämiensparverträge nehmen nicht ab. Trotz richterlicher Entscheidungen warten viele Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor auf die Gutschrift der zu wenig gezahlten Zinsen. Der vzbv wird hier weiter genau hinschauen und die Anbieter im Blick behalten

Fälle wie der oben beschriebene erreichen die Verbraucherzentralen zuhauf. Von den insgesamt über 32.400 Beschwerden im Finanzbereich, die im Jahr 2022 erfasst wurden, beziehen sich 19 Prozent auf Zinsanpassungen von laufenden Sparverträgen. Auf Platz zwei folgt die Kündigung solcher Sparanlagen. 

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32.483

Beschwerden zum Thema Finanzen wurden im Jahr 2022 in den Verbraucherzentralen erfasst.

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19%

aller Beschwerden im Finanzbereich betreffen Zinsanpassungen von laufenden Sparverträgen.

Der vzbv klagt gegen Sparkassen

Der vzbv und die Verbraucherzentralen gehen gerichtlich gegen Sparkassen vor, die Zinsen von Prämiensparverträgen falsch berechnet haben. Die Klagen sollen dafür sorgen, dass Verbraucher:innen die Zinsen erhalten, die ihnen die Sparkassen bislang vorenthalten haben. Bei einigen Klagen soll geklärt werden, dass die Sparkassen die Verträge zu Unrecht gekündigt haben und diese fortgesetzt werden müssen, wenn die Kund:innen das wünschen.

Finanzaufsicht stärken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist grundsätzlich auch dafür zuständig, Verbraucher:innen am Finanzmarkt zu schützen, beispielsweise vor irreführender Werbung oder – wie im Fall der Sparkassen – intransparenten Vertragsklauseln. Gleichzeitig fehlen der BaFin aktuell dafür aber belastbare Rechtsgrundlagen und klare Zuständigkeiten, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Der vzbv fordert daher eine entsprechende Stärkung der Aufsichtsbehörde.

Der Finanzmarkt im Fokus

Um Problemen auf dem Finanzmarkt gezielt auf den Grund zu gehen, wertet der vzbv laufend Beschwerden aus und führt regelmäßig Untersuchungen und Marktchecks durch. Diese helfen, strukturelle Missstände noch besser zu erkennen und dagegen vor-zugehen.

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