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Datum: 07.06.2023

vzbv: Mehr Kompetenzen für die BaFin beim Verbraucherschutz

vzbv-Gutachten macht Vorschläge für eine Stärkung des Verbraucherschutzes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

  • Geplante BaFin-Reform muss aus vzbv-Sicht Verbraucherinteressen stärken.
  • vzbv-Gutachten zeigt notwendige Maßnahmen für besseren Verbraucherschutz durch die Bundesanstalt.
  • BaFin sollte Verbraucher:innen besser vor Rechtsverstößen durch Anbieter schützen können.
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Quelle: kamasigns- fotolia.com

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine weitere Reform der BaFin angekündigt. Vor diesem Hintergrund fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) konkrete Maßnahmen, damit die Bundesanstalt beim Verbraucherschutz gestärkt wird. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv zeigt, wie die BaFin Gerichtsurteile leichter gegenüber Anbietern durchsetzen könnte.

„Der BaFin fehlen weiterhin belastbare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten, um ihrer Aufgabe des kollektiven Verbraucherschutzes gerecht zur werden. So kann sie Verbraucherinteressen nicht ausreichend gegenüber Anbietern durchsetzen. Hier muss die Bundesregierung handeln und der BaFin mehr Befugnisse geben. Die BaFin muss zum Beispiel immer dann eingreifen können, wenn die Verbraucherzentralen vor Gericht ein Urteil erstritten haben. Ziel muss sein, dass die BaFin Anbieter auch zur Rückzahlung von unrechtmäßigen Gebühren verpflichten kann“, fordert vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Seit 2015 ist die BaFin für den „Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen“ zuständig. Das umfasst zum Beispiel den Schutz vor irreführender Werbung oder intransparenten Vertragsklauseln. Die BaFin soll nach dem Willen des Gesetzgebers derzeit aber erst dann eingreifen, wenn eine Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof (BGH) abschließend geklärt ist, oder wenn eine Klärung nicht absehbar ist. Bislang ist nicht eindeutig, wann das der Fall ist. Zuletzt hatten mehr als 1.000 Banken und Sparkassen Widerspruch gegen eine Maßnahme der BaFin zum Schutz von Verbraucher:innen eingelegt. Dadurch haben sie den Vorgang vorerst aufgehalten.

vzbv-Gutachten: Kollektiven Verbraucherschutz konkretisieren

Ein Gutachten im Auftrag des vzbv zeigt, dass der Auftrag der BaFin klarer formuliert werden muss. Nur so kann sie Verbraucher:innen vor Rechtsverstößen durch Anbieter ausreichend schützen. Das Gutachten schlägt zum einen eine engere Verzahnung der BaFin mit der Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentralen und des vzbv vor. Zum anderen sollte die Rechtsgrundlage für die BaFin konkretisiert werden: Die BaFin braucht Klarheit, wann sie eingreifen darf, um etwa das Urteil eines Zivilgerichts für allgemeingültig zu erklären. Aus Sicht des vzbv sollte die BaFin schon dann eingreifen können, wenn die Verbraucherzentralen oder der vzbv aktiv geworden sind – und zum Beispiel ein Urteil erstritten haben.

Darüber hinaus sollte aus Sicht des vzbv der BaFin-Verbraucherbeirat mehr Zuständigkeiten bekommen. Seine Arbeit sollte durch eine eigene Geschäftsstelle außerhalb der BaFin unterstützt werden.

Hintergrund

Der vzbv hatte bereits im Zuge des Wirecard-Skandals und des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) von 2021 eine Evaluierung und Weiterentwicklung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel in § 4 Abs. 1a des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) gefordert.

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht im Kapitel finanzieller Verbraucherschutz und Altersvorsorge eine weitere Reform der BaFin vor. Dazu sind neben einer Stärkung des Verbraucherbeirats auch Verbesserungen bei der Aufsicht über den Grauen Kapitalmarkt vorgesehen.

Downloads

Positionspapier des vzbv zur BaFin-Reform vom 08.05.23

Positionspapier des vzbv zur BaFin-Reform vom 08.05.23

Finanzaufsicht stärken - Verbraucherschutz verbessern

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Gutachten im Auftrag des vzbv zur BaFin-Reform vom 08.05.23

Gutachten im Auftrag des vzbv zur BaFin-Reform vom 08.05.23

BaFin - Verzahnung zwischen zivilrechtlichem und behördlichem Verbraucherschutz

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Politikcheck 2023

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Verbraucherpolitische Halbzeitbilanz der 20. Legislaturperiode

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