Datum: 27.10.2022

Hürden beim Online-Banking abbauen

vzbv: Identitätsnachweis muss auch ohne Smartphone möglich sein

  • vzbv-Untersuchung: App-basierte Angebote sind bei Identitätsnachweisen am stärksten verbreitet.
  • App-basierte Verfahren können Verbraucher:innen vor Hürden stellen oder sie sogar ausschließen.
  • vzbv fordert, dass Zahlungsdienstleister stets einen kostenlosen, sicheren und leicht zugänglichen Identitätsnachweis anbieten müssen.
Ivan Kruk - AdobeStock.com

Quelle: Ivan Kruk - AdobeStock.com

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung macht das Online-Banking sicherer, kann Verbraucher:innen aber auch vor Hürden stellen: Etwa wenn das Smartphone zu alt ist oder ein Chip-TAN-Gerät auf eigene Kosten erworben werden muss. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bei 25 Anbietern zeigt, dass App-basierte Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) am stärksten verbreitet sind. Diese schaffen aber nicht nur Hürden, sondern schließen Verbrauchergruppen aus. Der vzbv fordert, dass Anbieter stets ein kostenloses und sicheres Authentisierungsverfahren, das möglichst alle Verbraucher:innen leicht verwenden können, anbieten müssen.

„Menschen, die kein Smartphone für Bankgeschäfte nutzen wollen oder können, müssen häufig zusätzliches Geld in die Hand nehmen“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. „Dabei gibt es gute Gründe, warum man seine Bankgeschäfte nicht mit dem Smartphone verknüpfen kann oder möchte.“

Anbieter setzen vor allem auf App-basierte Verfahren

Verbraucher:innen beschweren sich bei den Verbraucherzentralen, weil eingeführte TAN-Verfahren abgeschafft oder technisch umgestellt werden. Oder es werden nur Verfahren angeboten, die einige Verbraucher:innen nicht nutzen können oder möchten.

Auf Grundlage dieser Beschwerden* hat der vzbv die Identitätsnachweisverfahren (Authentisierung) von 25 Banken und Sparkassen untersucht. Es zeigt sich, dass die untersuchten Anbieter vor allem auf App-basierte Verfahren wie die pushTAN-App setzen. Diese sind durchweg kostenlos.

chip-TAN-Geräte müssen Verbraucher:innen dagegen auf eigene Kosten anschaffen, teils mehrmals. Zudem gibt es Insellösungen, bei denen ein Gerät nur bei dem jeweiligen Anbieter genutzt werden kann. Laut der vzbv-Untersuchung nutzen vor allem Privat- und Direktbanken Insellösungen. chip-TAN-Geräte für Blinde oder Sehbehinderte wurden nur in zwei der untersuchten 25 Fälle angeboten. Das besonders sichere, eigens für den Zahlungsverkehr entwickelte chipTAN-Verfahren bieten laut der Untersuchung mit einer Ausnahme nur Genossenschaftsbanken und Sparkassen an.

„Die EU verfolgt seit einigen Jahren das Ziel, den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu stärken. Zum Beispiel wurde der Kontowechsel erleichtert, um Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher abzubauen. Dieses Ziel wird durch chip-TAN-Geräte, die man sich für jedes Institut extra kaufen muss, aber konterkariert. Der Kontowechsel wird nicht nur aufwändiger, sondern auch noch teuer“, sagt Mohn.

EU muss PSD2-Zahlungsdiensterichtlinie nachschärfen

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung wurde im Rahmen der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 eingeführt. Die Europäische Kommission überprüft die Richtlinie aktuell. Der vzbv fordert sicherzustellen, dass Anbieter mindestens ein kostenloses sicheres Verfahren anbieten müssen, das sicher ist und von möglichst allen Verbraucher:innen leicht verwendet werden kann.

„Die bevorstehende Revision der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ist eine echte Chance, den Finanzalltag der Verbraucherinnen und Verbraucher ein Stück leichter zu machen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, so Mohn.

Hinweis an die Redaktion

*Die Beschwerden wurden vom Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gesammelt. Dies ist ein qualitatives Erfassungs- und Analysesystem für auffällige Sachverhalte aus der Verbraucherberatung. Grundlage stellt eine ausführliche Sachverhaltsschilderung durch Beratungskräfte dar, die eine Kategorisierung sowie eine anschließende qualitative Analyse ermöglicht. Eine Quantifizierung der Daten aus dem Frühwarnnetzwerk heraus bzw. ein Rückschluss auf die Häufigkeit des Vorkommens in der Verbraucherberatung oder in der Gesamtbevölkerung insgesamt ist daher nicht möglich.

Methode: Team Marktbeobachtung Finanzmarkt führte im Zeitraum vom 13. – 22. Juli 2022 ein Desk-Research auf den Internetseiten von Anbietern, der in Deutschland marktrelevanten Bankensegmente, durch.

Authentisierungsinstrumente bei Banken und Sparkassen | vzbv-Ergebnispapier | 24. August 2022

Authentisierungsinstrumente bei Banken und Sparkassen | vzbv-Ergebnispapier | 24. August 2022

Ansehen
PDF | 283.62 KB

Alles zum Thema: Zahlungsverkehr

Artikel (70)
Dokumente (22)
Due diligence obligations for payment service providers

Due diligence obligations for payment service providers

Findings of an analysis carried out by the Team Monitoring Financial Markets at the Federation of German Consumer Organisations | 10 October 2024

Ansehen
PDF | 387.52 KB
Sorgfaltspflichten bei Zahlungsdienstleistern

Sorgfaltspflichten bei Zahlungsdienstleistern

Erkenntnissammlung Marktbeobachtung Finanzmarkt des vzbv | Oktober 2024

Ansehen
PDF | 265.59 KB
Bank or scammer

Bank or scammer

Survey on the ability of consumers to recognise fraud in digital financial transactions | May 2024

Ansehen
PDF | 101.66 KB
Bank oder Betrüger?

Bank oder Betrüger?

vzbv Erhebung zur Erkennbarkeit von Betrug im digitalen Zahlungsverkehr | Mai 2024

Ansehen
PDF | 431.14 KB
Basic account fees - A European comparison

Basic account fees - A European comparison

vzbv | January 2024

Ansehen
PDF | 232.63 KB
Urteile (26)
Termine (2)

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Dorothea Mohn

Dorothea Mohn

Leiterin Team Finanzmarkt

info@vzbv.de +49 30 25800-0