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Datum: 23.01.2023

Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen wirksam durchsetzen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum BaFin-Merkblatt zu Aufsichtsaspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum BaFin-Merkblatt zu Aufsichtsaspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungen veröffentlicht. Er begrüßt den Ansatz der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei der Definition des Kundennutzens von einer positiven Realrendite nach Kosten auszugehen. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Umgang mit Fehlanreizen im Verkauf von kapitalbildenden Lebensversicherungen insgesamt trotzdem nicht ausreichen werden, um die beiden Hauptziele - eine hohe Beratungsqualität und das Handeln im bestmöglichen Kundeninteresse - zu erreichen.

Paar schließt Versicherungsvertrag bei einem Vertreter ab.

Quelle: sebra - fotolia.de

„Dass bei der Definition des Kundennutzens das Hauptaugenmerk auf die in die Lebensversicherungen einkalkulierten Kosten gelegt werden soll, ist eine sehr gute Nachricht für Verbraucher:innen,“ sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt im vzbv. Dies ändert aber nichts daran, dass der vzbv Lebensversicherungen als ungeeignet für den Zweck der Altersvorsorge halten.

Zudem kann auch die BaFin eine große Baustelle nicht lösen: Aus Sicht des vzbv müssten Abschlussprovisionen verboten werden. Andere Länder wie die Niederlande oder das Vereinigte Königreich haben damit gute Erfahrungen gemacht, die Qualität der Finanzberatung und die Produktqualität sind in beiden Ländern dadurch gestiegen. Der vzbv fordert hier eine europäische Regelung.

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Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen wirksam durchsetzen | Stellungnahme des vzbv | Januar 2023

Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen wirksam durchsetzen | Stellungnahme des vzbv | Januar 2023

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen
Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten | Januar 2023

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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