Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) über das Festlegungsverfahren für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel abgegeben. Die BNetzA setzt mit den zur Konsultation gestellten Regelungen EU-Vorgaben um, nachdem spätestens ab 2026 der technische Vorgang eines Stromlieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein muss.
Der vzbv begrüßt grundsätzlich die Einführung eines beschleunigten Prozesses zum Lieferantenwechsel bei Energielieferverträgen. In seiner Stellungnahme weist der vzbv allerdings darauf hin, dass sich hierdurch das immer schwerwiegender werdende Problem ungewollter Lieferantenwechsel aufgrund untergeschobener Verträge verschärfen könnte. Aus Sicht des vzbv ist es deshalb notwendig, Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die bei ungewolltem Lieferantenwechsel einen Rückabwicklungsprozess des Lieferantenwechsels ermöglichen.