Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf einer 23. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Anzeigeverordnung“) veröffentlicht.
Darin begrüßt der vzbv, dass Unternehmen, die Lebensmittelverpackungen sowie Koch- und Essgeschirr herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen dies künftig den zuständigen Behörden melden müssen. Das ist die Grundlage für eine effektivere Kontrolle der sogenannten Lebensmittelbedarfsgegenstände.
Um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken und die Lebensmittelüberwachung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, sollten Unternehmen im Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände verpflichtet werden,
- die Informationen aktuell zu halten und die Behörden über alle relevanten Änderungen zu unterrichten, insbesondere wenn eine andere Gruppe von Materialien, als bei der ersten Anzeige angegeben, verwendet wird
- alle relevanten Informationen bezüglich der Wertschöpfungsketten beziehungsweise Vorprodukte der Lebensmittelbedarfsgegenstände, die sie herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen vorzuhalten und deren Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Neben den Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff sollte dies auch für alle weiteren Materialgruppen gelten.
Langfristig sollte auf europäischer Ebene ein Zulassungsverfahren für Lebensmittelbedarfsgegenstände etabliert werden. Eine zügige Reform der EU-Rahmenverordnung über Lebensmittelkontaktmaterialien (EU) Nr. 1935/2004, wie sie von der Europäischen Kommission nun schon seit mehreren Jahren angekündigt wurde, ist dringend notwendig.