Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zur vorläufigen Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zur Initiative „Legislation for plants produced by certain new genomic techniques“ veröffentlicht. Die EU-Kommission benennt darin die nächsten geplanten Schritte hin zu einer Aufweichung des Gentechnikrechts.
Verbraucher:innen in Deutschland wünschen aber keine Gentechnik im Essen, auf dem Acker oder im Stall und auch keine Erleichterung für einzelne neue Gentechnikverfahren, sondern strenge Kriterien für die Sicherheits- und Risikoprüfung und eine eindeutige Kennzeichnung.
Der vzbv setzt sich daher für die Beibehaltung des Gentechnikrechts ein, das auch weiterhin für neue gentechnische Verfahren gelten soll. Notwendig sind eine transparente Befassung mit spezifischen Risiken neuer gentechnischer Verfahren, mehr Forschungsmittel für die Risikoforschung und die Entwicklung von Nachweismethoden, damit Verbraucher:innen, Umwelt und die gentechnikfreie Landwirtschaft geschützt bleiben.