Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt in seiner Stellungnahme, dass im kommenden Energieeffizienzgesetz verbindliche Reduktionsziele für den gesamten Primär- und Endenergiebedarf bis zum Jahr 2030 festlegt werden sollen. Allerdings sind die Ziele nicht ambitioniert genug und für den Zeitraum 2030 bis 2045 unverbindlich. Auch die geplanten Einsparungen bei privaten Haushalten durch staatliche Maßnahmen sind zu niedrig angesetzt.
Die Hauptpunkte der Stellungnahme:
Der vzbv begrüßt
- die erstmalige Festschreibung von verbindlichen Zielen zur Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs bis zum Jahr 2030.
- die Verpflichtung öffentlicher Stellen, eine jährliche Einsparung von zwei Prozent Endenergie zu realisieren.
Der vzbv fordert
- höhere Ziele für Primär- und Endenergieeinsparungen für das Jahr 2030 und verbindliche Ziele für 2040 und 2045.
- den Anteil der Einsparungen bei privaten Haushalten durch strategische Maßnahmen auf deutlich mehr als fünf Prozent zu erhöhen und dabei vor allem auf einkommensschwache Haushalte abzuzielen.
- die Realisierung von Einsparungen von Bund und Ländern durch die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen nach dem Prinzip „Worst First“.
- die Festschreibung einer Sanierungsrate für öffentliche Gebäudeflächen von drei Prozent jährlich.
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