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Datum: 18.08.2023

Fehlverkäufe bei Finanzanlagen stoppen - das Provisionsverbot endlich einführen

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Entwurf einer Omnibusrichtlinie zur Stärkung der Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern im Rahmen der Retail Investment Strategy (RIS)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zu einem Richtlinienentwurf vorgelegt, mit dem die EU-Kommission den Vertrieb von Wertpapieren und Lebensversicherungen schärfer regeln will. Ziel der Richtlinie soll sein, dass Kleinanleger:innen angemessen geschützt sind und passende Anlageprodukte empfohlen bekommen. Nach Ansicht des vzbv sind allerdings noch erhebliche Änderungen notwendig, um dieses Ziel zu erreichen.

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Quelle: Contrastwerkstatt - fotolia.com

Folgende Punkte sieht der vzbv als zentral an:

  • Der Entwurf hält grundsätzlich am Provisionssystem fest - trotz der Erkenntnis, dass Provision Fehlanreize im Finanzvertrieb erzeugen und so zu Fehl- und Falschberatungen führen.
  • Im Entwurf der Omnibusrichtlinie wurde lediglich ein partielles Provisionsverbot aufgenommen. Dabei ist misslich, dass die neuen Regeln bei Finanzinstrumenten und Versicherungsanlageprodukten nicht einheitlich ausgestaltet sind. Dies wird nach Ansicht des vzbv zu Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Produkte mit niedrigerem Verbraucherschutzniveau führen.
  • Freie Finanzvermittler und Kreditinstitute müssen demselben Aufsichtsregime unterstehen, das die Einhaltung der Wohlverhaltenspflichten kontrolliert. Dies muss nach klarer Auffassung des vzbv die zentrale, nationale Finanzaufsichtsbehörde im Netzwerk mit den europäischen Aufsichtsbehörden sein.
  • Fortschritte zeigt der Richtlinienentwurf hinsichtlich des Marketings über Sozialen Medien und hier vor allem das Influencer-Marketing. Allerdings sind die Regeln noch nachzuschärfen. So sollte nicht nur die Werbung als solche zu kennzeichnen, sondern auch die Anbieter klar zu benennen sein, damit die Verantwortlichkeit des Anbieters für Inhalt und Aktualität von Werbeaussagen nach außen erkennbar ist.

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Den Fehlverkauf stoppen - das Provisionsverbot endlich einführen | 07. Juli 2023.pdf

Den Fehlverkauf stoppen - das Provisionsverbot endlich einführen | 07. Juli 2023.pdf

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf einer Omnibusrichtlinie im Hinblick auf die Stärkung der Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern im Rahmen der Retail Investment Strategy

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Den Fehlverkauf stoppen - das Provisionsverbot endlich einführen | 07. Juli 2023.pdf

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Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Entwurf einer Omnibusrichtlinie im Hinblick auf die Stärkung der Vorschriften zum Schutz von Kleinanlegern im Rahmen der Retail Investment Strategy

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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